Drucksache - DS/0798/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Seit knapp zwei Jahren laufen die Mietvertragsverhandlungen zwischen den Betreiber*innen des YAAM und Facility Management Friedrichshain-Kreuzberg: Wann kann mit einem Vertragsabschluss gerechnet werden und wie wird sichergestellt, dass der Kulturbetriebe abgesichert wird?
Dieser Mietvertrag ist sehr komplex, unter anderem weil den besonderen Interessen des Vertragspartners möglichst weitgehend entsprochen werden soll. Die dem Verein vor wenigen Tagen übermittelte Fassung des finalen Vertragsentwurfs bedarf an einigen wenigen Stellen noch der redaktionellen Überarbeitung. Dies wird in den nächsten Tagen erfolgt sein. Dann kann dem Betreiberverein der abschließende Text übermittelt werden. Aufgrund der vom Verein gewollten und benötigten langen Laufzeit müssen hier noch weitere Zustimmungen nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung beachtet werden. Es wird aber durch das Bezirksamt darauf geachtet, dass der neue Vertrag nahtlos an den vorhandenen Vertrag anschließen wird.
2. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Sicherung der Uferwand des YAAM (des zugehörigen Grundstückes An der Schillingbrücke 3) und wann kann mit einem Beginn der Sanierung gerechnet werden?
Die Planungen zur Sicherung sowie auch zum Neubau der Uferwand erfolgen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Soweit uns bekannt, ist angedacht mit den Sicherungsmaßnahmen im Herbst 2024 zu beginnen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung im Haushalt 2024/2025 sowie der Verfügbarkeit entsprechender Baufirmen und –materialien. Eine entsprechende Anmeldung der Maßnahme für die Investitionsplanung des Landes Berlin ist seitens der Senatsverwaltung bereits erfolgt.
3. Inwiefern ist die Standfestigkeit des Gebäudes auf dem Grundstück betroffen und wann kann mit Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Halle gerechnet werden?
Da die Halle und die bestehende Uferwand statisch verbunden sind, muss die Halle während der Sicherungsmaßnahmen der Uferwand mit Einbringung einer provisorischen Spundwand komplett gesperrt werden. Danach ist die Uferwand gesichert und es können Maßnahmen zur Wiedernutzbarkeit der Halle unter Erbringung des Nachweises der Standsicherheit, entkoppelt von der Uferwand, durch das YAAM erfolgen. Wenn die Statik der Halle unabhängig von der Uferwand nachgewiesen ist, kann der Neubau der Uferwand auf der jetzigen Uferlinie erfolgen. Sofern die Standsicherheit der Halle nicht nachgewiesen werden kann oder der Nachweis nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand/ Kosten erfolgen kann, muss das YAAM die Variante des Abriss und Neubau erneut prüfen. Die provisorische Uferwand zur Sicherung wird vor die bestehende Uferwand gesetzt und der Zwischenraum mit Sand aufgeschüttet. Dieser Bereich wird gleichzeitig als Arbeitsbereich für den Neubau der Uferwand dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
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