Drucksache - DS/0774/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 26 (7c) wie folgt ergänzt:
Die Beiräte in Friedrichshain-Kreuzberg können der BVV Empfehlungen in allen Fragen geben, die ihre inhaltlichen Belange berühren. Die Beiräte werden jeweils allen öffentlichen Ausschüssen der BVV zugeordnet. Die Vertreter*innen der Beiräte bekommen in den Ausschüssen regelmäßig die Gelegenheit zur Berichterstattung. Die von den Beiräten in Friedrichshain-Kreuzberg in Ausschüsse entsandten Mitglieder und ihre Vertretung sollen der Vorsteher*in angezeigt werden. Die benannten Vertreter*innen sind nicht Mitglieder des jeweiligen Ausschusses, werden jedoch wie solche geführt, d.h. sie bekommen u.a. automatisch die Einladungen, Präsentationen etc. per E-Mail zugeschickt. Die Mitglieder der Beiräte können, wie Bürgerdeputierte Anträge in den Ausschüssen stellen. Soweit sie keine schriftliche Begründung enthalten, gelten sie als nicht eingereicht.
Begründung:
Die zivilgesellschaftliche Stärkung und die beratende Funktion der Beiräte muss im parlamentarischen Prozess stärkere Berücksichtigung finden.
BVV 28.06.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
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