Drucksache - DS/0729/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Beabsichtigt das Bezirksamt, in den Sommerferien dieses Jahres die Schulhöfe als Freizeitangebot für die Schüler:innen zu öffnen (siehe DS/0249/VI)? 2. Wenn ja, welche organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt hierfür? 3. Wenn nein, weshalb nicht?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Grundschulen und Gemeinschaftsschulen bieten in den Sommerferien für Kinder mit Betreuungsbedarf ein Ferienangebot an, welches die Nutzung der Gebäude und der Freiflächen einschließt. Eine gleichzeitige Öffnung für schulfremde Personen ist daher nicht möglich. Eine generelle Öffnung der Schulhöfe für die Allgemeinheit ist nicht vorgesehen. Lediglich die Schulhöfe mit Sportflächen, die für eine Mehrfachnutzung konzipiert sind, werden auch entsprechend geöffnet.
Entfällt
Es fehlt das Personal, die Folgen der Öffnung der Schulhöfe für die Allgemeinheit zu beseitigen. Erfahrungen zeigten, dass eine Öffnung mit starker Verschmutzung, Müll, Utensilien für den Drogenkonsum, Alkoholflaschen, Glasscherben, Fäkalien, Grillresten und Vandalismus einhergeht. Unsere Schulhausmeister*innen haben schon so ein breites, umfangreiches Pflichtaufgabenpensum, dass eine Reinigung der Schulhöfe in dem dann notwendigen Umfang nicht leistbar ist. Für eine zusätzliche Beauftragung von Wachschutz und Reinigungsfirmen fehlen die finanziellen Mittel. Auch für einen notwendigen Schließdienst der Schulhöfe fehlen die finanziellen Mittel. Aufgrund des Lärmschutzes können Schulhöfe nicht 24/7 geöffnet sein. Die Hausmeister*innen haben bereits vor 15.00 Uhr Dienstschluss. Hinzu kommt, dass die Spielgeräte an den Schulen oft aufgrund der starken Abnutzung und des Alters in schlechtem Zustand sind. Ein adäquater Ersatz ist nicht möglich, weil dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ebenfalls die dafür erforderlichen finanziellen Mittel fehlen. Zum Teil warten die Schulen schon mehrere Jahre auf neue Geräte nach dem Abbau des alten Spielgerätes. Als Notlösung finanzieren Eltern und Fördervereine gelegentlich kleinere Spielgeräte, damit die Grundschulkinder überhaupt etwas Bewegungsangebote auf den Freiflächen vorfinden. Diese Spielgeräte für die Kinder der Schule können nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Das würde zukünftige Eigeninitiativen der Eltern und Fördervereine verhindern und das Spielangebot an den Schulen weiter reduzieren. Die notwendige zusätzliche Reinigung des Fallschutzbeleges ist ebenfalls nicht durch das SGA finanzierbar. Spritzen, Glasscherben u. ä. im Sand und im Rindenmulchbereich stellen ein zusätzliches Verletzungsrisiko für die Kinder dar.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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