Drucksache - DS/0726/VI  

 
 
Betreff: EA049 - Geplanter Straßenmarkt der Markthalle Neun auf der Eisenbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Woher bzw. von wem hatte Frau Gerold und damit auch die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bezirksamtsabteilung(en) den Kaufvertrag der Markthalle Neun, den Frau Gerold am 19.10.2022 in der BVV mit dabei hatte bitte hierzu um eine genaue und sachgerechte Auskunft dazu.
     
  2. Da das Bezirksamt Berlin Friedrichshain Kreuzberg in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage zur Drucksache SA/225/VI mitteilt, dass 7 Gewerbetreibende an dem Informationstreffen des Bezirksamtes am 27.02.2023 zum geplanten erweiterten Straßenmarkt der Markthalle Neun in der Eisenbahnstraße teilgenommen haben, ist hier die Frage, welche Gewerbe von diesen 7 Gewerbetreibenden damit bei diesem Informationstreffen direkt vor Ort waren es wird hier um die genauen Namen und um die genaue Adresse aller derjenigen jeweiligen Gewerbe gebeten, deren direkte Inhaber und/oder Geschäftsführer und/oder direkte Angestellte bei dem Informationstreffen am 27.02.2023 persönlich vor Ort waren.
     
  3. Da das Bezirksamt Berlin Friedrichshain Kreuzberg in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage zur Drucksache SA/225/VI mitteilt, dass die besagten 7 Gewerbetreibenden insgesamt 6 weitere Geschäfte beim Informationstreffen am 27.02.2023 vertreten haben, ist hier die Frage, welche 6 weitere Gewerbe hier genau noch vertreten wurden - es wird hierzu um den jeweiligen genauen Namen und die genaue Adresse jeder einzelnen der besagten noch weiter vertretenden 6 Gewerbe bei diesem Informationstreffen am 27.02.2023 gebeten.
     
  4. Welche bei dem Informationstreffen am 27.02.2023 anwesenden Gewerbe gaben jeweils an, diese besagten 6 weiteren Gewerbe zu vertreten es wird hierzu um eine genaue, jeweilige namentliche Zuordnung dazu gebeten also welches Gewerbe vertrat hier jeweils genau welches andere Gewerbe?
     
  5. Wie haben die Gewerbetreibenden beim Informationstreffen am 27.02.2023 ihre jeweilige Berechtigung nachgewiesen, dass sie die von ihnen genannten 6 Geschäfte mit dem Einverständnis der dortigen Gewerbetreibenden bei diesem Informationstreffen vertreten durften, zum Beispiel durch Vorlage und Abgabe einer unterschriebenen Vollmacht der Gewerbetreibenden dieser besagten 6 Geschäfte dazu oder wie jeweils sonst es wird hierzu darum gebeten, zu jedem einzelnen der beim Informationstreffen 6 vertretenden Gewerbe die genaue jeweilige einzelne Form des Nachweises der jeweiligen Vertretungsberechtigung für sie gegenüber dem Bezirksamt bei diesem Informationstreffen aufzuführen.

 

Erläuterungen:
Leider wurde von Frau Gerold in der BVV vom 26.04.2023 die Frage nach der Herkunft des Kaufvertrages der Markthalle Neun in ihre Hände und damit auch in die Hände der in ihrer Zuständigkeit liegenden Bezirksamtsabteilung(en) nicht zufriedenstellend beantwortet, daher wird hier diese Frage noch einmal gestellt.

 

Beantwortung:  Frau Gerold, B90/Die Grünen

 

Ich möchte vorwegschicken, dass wir Ihre Anfragen zur Markthalle Neun mittlerweile vielfach in allen Formaten, ob Petitionen, E-Mails und auch hier im Plenum beantwortet haben. Mit Verlaub, es ändert sich nichts an den Tatsachen, auch wenn Sie wiederholt dazu nachfragen, es handelt sich um ein übliches Genehmigungsverfahren, dass entlang festgelegter Kriterien ergebnisoffen geprüft wird.

 

zu Frage 1: Auf diese Frage hatte ich Ihnen bereits in der letzten BVV geantwortet. Der Kaufvertrag ist nicht Bestandteil des Antrages auf Sondernutzung, sondern das Berliner Straßengesetz.

 

zu Frage 2 bis 5: Wie in der Antwort zur Drucksache der schriftlichen Anfrage 225, die Sie in Ihren Fragen auch benennen und zitieren, beschrieben, handelt es sich bei der Veranstaltung um ein Angebot an die Gewerbetreibenden, um aktuell über die Planung informiert zu werden und ihre Bedenken einzubringen.

Insofern war hier formaljuristisch keine Vollmacht oder ähnliches notwendig. Es handelte sich nicht um eine Abstimmung, bei der jeder und jede Anwesende eine Stimme hatte und ggf. für Dritte mit abstimmte, sondern um einen Austausch, der allen Gewerbetreibenden offenstand und bei dem auch sonst keine Besucher*innen abgewiesen worden wären, die sich dafür interessiert hätten.

Die personenbezogenen Daten, die Sie hier erfragen, unterliegen dem Datenschutz. Daher gehe ich nicht im Detail darauf ein.

 


 

 
 

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