Drucksache - DS/0721/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem BVV-Büro, die BVV-Plenumssitzungen sowie die Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auch nach der Coronazeit als hybride Veranstaltung (in Präsenz und digital) anzubieten. Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Um Familie und das BVV-Mandat miteinander vereinbaren zu können, wäre es gerade für Eltern von Kleinkindern eine große Unterstützung, wenn eine Teilnahme an den BVV-Plenumssitzungen sowie den Ausschusssitzungen, bei denen dies technisch realisierbar ist, auch weiterhin digital ermöglicht werden könnte. Praktisch wäre ein Angebot als hybride Veranstaltung, bei der sowohl eine Teilnahme in Präsenz, als auch digital möglich ist. Bezirksverordnete in anderen Lebenslagen würden ebenso von einer digitalen Teilnahmemöglichkeit profitieren.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
EBGO 13.06.2023 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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