Drucksache - DS/0716/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einnahmen aus kommerziellen Sportangeboten auf bzw. in bezirklichen Grünflächen zukünftig im Titel des Straßen- und Grünflächenamtes zu verbuchen und für die Pflege der Grünflächen zu verausgaben.
Begründung:
Es ist nicht zielführend einerseits die Parks und Grünflächen des Bezirks für kommerzielle Sportangebote zu öffnen und andererseits die Einnahmen nicht zur Pflege der Grünflächen zu verwenden. Dieses Vorgehen wäre bei dem Erhalt und Erholungswert der Grünflächen kontraproduktiv.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHIRW 14.09.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einnahmen aus kommerziellen Sportangeboten auf bzw. in bezirklichen Grünflächen zukünftig im Titel des Straßen- und Grünflächenamtes zu verbuchen und für die Pflege der Grünflächen zu verausgaben.
BVV 25.09.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Einnahmen aus kommerziellen Sportangeboten auf bzw. in bezirklichen Grünflächen zukünftig im Titel des Straßen- und Grünflächenamtes zu verbuchen und für die Pflege der Grünflächen zu verausgaben.
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