Drucksache - DS/0680/VI  

 
 
Betreff: Fehlender Berechtigungsnachweis zum Bürgergeld bei Neu- oder Weiterbewilligung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gärtner, TainaGärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird die am 30.April endende Übergangsregelung für Betroffene verlängert, welche Ihnen erlaubt, auch ohne rechtzeitig erhaltenen Berechtigungsnachweis das Berlin-Ticket-S zu nutzen, sofern diese ihren Leistungsbescheid mitführen?
  2. Beinhaltet diese Übergangsregelung auch weitere Ermäßigungen, welche zuvor mit dem Berlinpass zur gesellschaftlichen Partizipation genutzt werden konnten wie Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten?
  3. Wie soll künftig die Lücke zwischen Erhalt des Bewilligungsbescheides und der Versendung des Berechtigungsnachweises geschlossen werden?

( Zum Hintergrund: Die weiteren Ausstellungstermine 2023 sind wie folgt:

 

          Kalenderwoche 23 (05.06.-09.06.2023)

          Kalenderwoche 31 (31.07.-04.08.2023)

          Kalenderwoche 36 (04.09.-08.09.2023)

          Kalenderwoche 43 (23.10.-27.10.2023) und

          Kalenderwoche 50 (11.12.-15.12.2023)

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

 

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

 

  1. Wird die am 30.April endende Übergangsregelung für Betroffene verlängert, welche Ihnen erlaubt, auch ohne rechtzeitig erhaltenen Berechtigungsnachweis das Berlin-Ticket-S zu nutzen, sofern diese ihren Leistungsbescheid mitführen?

 

Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Berlin-Ticket S nutzen können, wurde die Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales informiert dazu:

Bis zum Erhalt der VBB-Kundenkarte Berlin S gilt bis vorerst 30. Juni 2023 folgende Übergangsregelung:

  • ltige berlinpässe werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
  • Ein gültiger Leistungsbescheid in Kopie wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.

Der Leistungsbescheid kann hierfür auch teilweise geschwärzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein.

 

  1. Beinhaltet diese Übergangsregelung auch weitere Ermäßigungen, welche zuvor mit dem Berlinpass zur gesellschaftlichen Partizipation genutzt werden konnten wie Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten?

 

Um entsprechende Vergünstigungen nutzen können, kann laut Informationen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bis zum 30. Juni 2023 auch der aktuelle Leistungsbescheid als Nachweis dienen.

 

  1. Wie soll künftig die Lücke zwischen Erhalt des Bewilligungsbescheides und der Versendung des Berechtigungsnachweises geschlossen werden?

(Zum Hintergrund: Die weiteren Ausstellungstermine 2023 sind wie folgt:

• Kalenderwoche 23 (05.06.-09.06.2023)

• Kalenderwoche 31 (31.07.-04.08.2023)

• Kalenderwoche 36 (04.09.-08.09.2023)

• Kalenderwoche 43 (23.10.-27.10.2023) und

• Kalenderwoche 50 (11.12.-15.12.2023)

 

Die künftigen Druckwochen wurden durch weitere Termine erweitert und sind aktuell wie folgt geplant. Neben den in der Anfrage bereits aufgeführten Daten sind hinzugekommen:

• Kalenderwoche 17 (24.04. - 28.04.2023)

• Kalenderwoche 20 (15.05. - 19.05.2023)

• Kalenderwoche 27 (03.07. - 07.07.2023)

 

Folgende Druckwochen wurden für den Fall, dass die automatisierte Umsetzung des Prozesses in 2023 nicht realisiert werden kann, vorsorglich vorgemerkt. Dabei handelt es um die Druckwochen (bereits in der Anfrage aufgeführt)

• Kalenderwoche 43 (23.10.-27.10.2023) und

• Kalenderwoche 50 (11.12.-15.12.2023)

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Oliver Nöll

Bezirksstadtrat

 

 
 

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