Drucksache - DS/0677/VI  

 
 
Betreff: EA048 - Geplanter erweiterter Straßenmarkt mit Straßensperrung auf der Eisenbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt::
 

  1. Da die Polizei Berlin nach Aussage des Bezirksamtes Berlin Friedrichshain Kreuzberg in der Kreuzberger Bergmannstraße während der Jahre 2018 bis 2020 insgesamt 89 Verkehrsunfälle mit 175 Beteiligten auf der Bergmannstraße registrierte, wobei hier vier Menschen schwer und 23 Menschen leicht verletzt wurden, alles Radfahrer, ist hier die Frage, wie diese Unfallzahlen konkret in der Kreuzberger Eisenbahnstraße im Abschnitt Muskauerstraße bis Wrangelstraße im Jahr 2018 2020 und auch im Jahr 2020 2022 im Vergleich dazu waren es wird hierzu um eine genaue Antwort mit der Anzahl der Verkehrsunfälle, der Anzahl der Beteiligten und der Anzahl der Schwer- und Leichtverletzten in der Kreuzberger Eisenbahnstraße im Abschnitt Muskauerstraße bis Wrangelstraße im Jahr 2018 2020 und auch im Jahr 2020 2022 dazu gebeten.

 

  1. Wann genau wurden die vollständigen Unterlagen für den Antrag für einen geplanten erweiterten Straßenmarkt mit Straßensperrung auf der Eisenbahnstraße beim Bezirksamt eingereicht - bitte dazu um das genaue Datum?

 

  1. Falls die Unterlagen zum Antrag für einen erweiterten Straßenmarkt mit Straßensperrung auf der Eisenbahnstraße am Bezirksamt immer noch nicht vollständig vorliegen, ist hier die Frage, welche Unterlagen genau hierzu an das Bezirksamt noch eingereicht werden müssen es wird hierzu um eine dezidierte Aufzählung und um eine genaue Bezeichnung von jeder einzelnen Unterlage gebeten, die zu dem benannten Antrag an das Bezirksamt noch eingereicht werden müssen.

 

  1. Woher und auch von wem genau hatte Frau Gerold und damit Ihre Bezirksamtsabteilung den Kaufvertrag der Markthalle Neun zum dort vorliegenden Antrag für einen erweiterten Straßenmarkt mit Straßensperrung auf der Eisenbahnstraße bekommen, den Frau Gerold in der BVV am 19.10.2022 mit dabei hatte bitte hierzu um eine genaue Angabe?

 

  1. Da Markthalle Neun Betreiber Florian Niedermeier in der RBB Abendschau am 15.04.2023 zum Standplan der zukünftig geplanten Straßenmarktstände auf der Eisenbahnstraße sagte:
    Es ist ja auch ein ständiger Prozess, also hier wird ja nichts fest aufgestellt, das ist ja der Charakter eines Marktes, wenn es nicht passen sollte, stellt man es nächste Woche wieder anders“, ist hierzu die Frage, ob es von Seiten des Bezirksamtes und auch von sonstiger Seite, sowie auch rechtlich, zulässig ist, wenn - wohlgemerkt erst nach der Genehmigung des beantragten erweiterten Straßenmarktes in der Eisenbahnstraße durch das Bezirksamt - der Standplan des Straßenmarktes und die Aufstellung der Straßenmarktstände auf der Eisenbahnstraße womöglich wöchentlich verändert werden, da mehrere Pressestellen anderer Berliner Bezirksämter auf Nachfrage dazu schriftlich erklären, dass dieses geplante Vorgehen als rechtlich unzulässig anzusehen ist?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

 

zu Frage 1: Die Unfallzahlen der Jahre 2016 bis 2021 für den genannten Straßenabschnitt können online im sogenannten Unfallatlas eingesehen werden, unter „unfallatlas.statistikportal.de“. Ich zitiere: Für 2018 für den genannten Straßenabschnitt gab es einen Unfall mit Leichtverletzten, Kraftrad und Fußnger*innen waren beteiligt. Mehr Unfälle listet der Unfallatlas nicht.

r das Jahr 2022 hat das Bezirksamt die Unfallzahlen bei der Polizei angefragt, allerdings in der Kürze der Zeit noch keine Zahlen erhalten.

 

zu Frage 2: Der ursprüngliche Antrag der Markthalle Neun datiert auf den 02.11.2022. Allerdings wurde erst am 10.02.2023 ein prüffähiger Verkehrszeichenplan nachgereicht, der als Antragsunterlage notwendig ist.

 

zu Frage 3: Eine Prüfung des o.g. Verkehrszeichenplans durch die Straßenverkehrsbehörde ergab, dass dieser noch nicht anhörungs- und anordnungsfähig ist und verschiedene Anpassungen bedarf. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Markthalle Neun daher am 21.04.2023 um Übersendung eines entsprechend angepassten Verkehrszeichenplans gebeten, der dann erneut zu prüfen ist.

 

zu Frage 4: Der Kaufvertrag ist nicht Bestandteil des Antrages auf Sondernutzung. Diese wird wie bereits mehrfach ausgeführt auf Grundlage des Berliner Straßengesetzes geprüft.

 

zu Frage 5: Die final geprüften Planunterlagen werden im Falle eines positiven Bescheids letztendlich Bestandteil des Erlaubnisbescheides. Die auf dieser Grundlage genehmigten Flächen können nicht ohne erneute Prüfung in ihrer Größe und Lage gravierend verändert werden.

 

 

 
 

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