Drucksache - DS/0650/VI  

 
 
Betreff: Umsetzung der Ergebnisse der Wiederholungswahl vom 12.2.2023 in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher Herr Heck, WernerVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Umsetzung der Ergebnisse der Wiederholungswahl  

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der am 4.11.2021 gewählte Vorstand der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, bestehend aus

 

Werner Heck, Vorsteher (Bündnis 90 / Die Grünen)

Moheb Shafaqyar, stell. Vorsteher (Die Linke)

Taina Gärtner, Schriftführerin (Bündnis 90 / Die Grünen)

Tessa Mollenhauer-Koch, Schriftführerin (SPD)

Ulrike Juda, Schriftführerin (Die Linke)

Kiymet Kilic, Schriftführerin (Bündnis 90 / Die Grünen)

 

wird bestätigt.

 

  1. Der Vorstand der BVV wird um zwei weitere Schriftführer*innen erweitert.

§2 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wird entsprechend wie folgt geändert: „Die BVV wählt in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte die Vorsteher*in, ihre Stellvertretung und sechs Schriftführer*innen. „
 

  1. Die so geänderte vorläufige Geschäftsordnung wird als vorläufige Geschäftsordnung bestätigt.
     
  2. Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 15 und § 16 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus 13 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsteher*in, stellv. Vorsteher*in, je ein Mitglied aus jeder Fraktion und Gruppe. Die verbleibenden Plätze werden den Fraktionen nach Hare-Niemeyer zugeordnet.
 

  1. Alle bisher in der VI. Wahlperiode behandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorgänge verbleiben im Geschäftsgang. Die von der BVV in der VI. Wahlperiode getroffenen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.

 

 
 

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