Drucksache - DS/0624/VI  

 
 
Betreff: Bundesteilhabegesetz: Teilhabefachdienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen stehen im Teilhabefachdienst den Menschen mit Behinderungen zur Verfügung?
     
  2. Wie lange warten die Menschen durchschnittlich auf ein Teilhabegespräch und der Auszahlung der Eingliederungshilfe?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache das die Kostenübernahme für Werkstattbeschäftigte erst nach dem Teilhabegespräch gemacht wird?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen stehen im Teilhabefachdienst den Menschen mit Behinderungen zur Verfügung?

 

Im Teilhabefachdienst Soziales arbeiten momentan 25 Personen in der Teilhabeplanung und 6 Personen im Bereich der existenzsichernden Leistungen. Diese haben den direkten Kontakt zu den leistungsberechtigten Personen.

Darüber hinaus unterstützt 1 Person den Bereich in der Teamassistenz.

 

  1. Wie lange warten die Menschen durchschnittlich auf ein Teilhabegespräch und der Auszahlung der Eingliederungshilfe?

 

Das ist unterschiedlich und hängt u. a. ab von der Komplexität und Dringlichkeit des Einzelfalls; sind z. B. ergänzend existenzsichernde Leistungen notwendig, sind alle Unterlagen vorhanden usw. Im Notfall wird unverzüglich agiert, etwa bei Unterbringung bei einem Leistungserbringer, wenn dies aus fachlicher Sicht dringend geboten erscheint oder beispielsweise eine Assistenz im Krankenhaus angezeigt ist.

Aufgrund der schwierigen Situation in den zurückliegenden Jahren wurde der Teilhabefachdienst Soziales erst im Jahr 2022 als Fachbereich etabliert und zum November 2022 organisatorisch neu aufgestellt. Seitdem wird weiter daran gearbeitet die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Gespräche zur Bedarfsermittlung und die Bewilligung von Leistungen für den Großteil der Fälle zeitnah stattfinden können.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache das die Kostenübernahme für Werkstattbeschäftigte erst nach dem Teilhabegespräch gemacht wird?

 

Die Antragssteller*innen, die die Kostenübernahme für den Arbeitsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen begehren, haben in der Regel vorab das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, der von Bundesagentur für Arbeit finanziert wurde. Eine Teilhabeplankonferenz ist in diesen Fällen sehr sinnvoll, weil diese den Austausch der Reha-Träger mit der leistungsberechtigten Person fördert und die antragsstellende Person nicht alles noch einmal gegenüber einer Behörde erklären muss.

Bei der Verlängerung von Maßnahmen im Arbeitsbereich einer Werkstatt hingegen erscheint eine gute Evaluation als ausreichend und zielführend. Eine umfangreiche Bedarfsermittlung ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Nöll

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: