Drucksache - DS/0623/VI  

 
 
Betreff: Räume und die Öffentlichkeitsarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Striebel, PascalStriebel, Pascal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche bezirklichen Räume hat das Bezirksamt politischen Parteien oder Fraktionen bzw. Verordneten in dieser Wahlperiode zur Verfügung gestellt, und zwar außerhalb der Wahlkampfzeit, während der engeren Vorwahlzeit (ab 6 Monate vor der Wahl) sowie in der Schlussphase des Wahlkampfs (ab 6 Wochen vor der Wahl), in der für die Öffentlichkeitsarbeit von BA und BVV besonders strenge Maßstäbe gelten (bitte aufschlüsseln nach Veranstalter, Titel, Ort, Teilnehmendenkreis und Miete?)
 

2. Welche Richtlinien oder Kriterien gelten für die Vergabe von bezirklichen Räume an Parteien, Fraktionen oder Verordnete, insbesondere im Hinblick auf die Regeln zur Öffentlichkeitsarbeit von Bezirksamt bzw. Fraktionen und das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot?
 

3. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bezirkliche Räume nicht für Veranstaltungen von verfassungsfeindlichen Parteien, Fraktionen oder Verordneten genutzt werden können?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                          

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management                                                                                                                                            

Sehr geehrter Herr Striebel,

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

  1. Welche bezirklichen Räume hat das Bezirksamt politischen Parteien oder Fraktionen bzw. Verordneten in dieser Wahlperiode zur Verfügung gestellt, und zwar außerhalb der Wahlkampfzeit, während der engeren Vorwahlzeit (ab 6 Monate vor der Wahl) sowie in der Schlussphase des Wahlkampfs (ab 6 Wochen vor der Wahl), in der für die Öffentlichkeitsarbeit von BA und BVV besonders strenge Maßstäbe gelten (bitte aufschlüsseln nach Veranstalter, Titel, Ort, Teilnehmendenkreis und Miete?)
  2.  

Das Bezirksamt hat den in der BVV vertretenen Fraktionen und Gruppierungen in Abstimmung mit dem Vorsteher Räume für die Fraktionsarbeit zur Verfügung gestellt.

Während der aktuellen Wahlperiode wurden keine Räume an politische Parteien vergeben oder vermietet.

 

  1. Welche Richtlinien oder Kriterien gelten für die Vergabe von bezirklichen Räume an Parteien, Fraktionen oder Verordnete, insbesondere im Hinblick auf die Regeln zur Öffentlichkeitsarbeit von Bezirksamt bzw. Fraktionen und das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot?
  2.  

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 8. September 2020 folgenden Beschluss (Nr. V/698/20) gefasst: „Mit sofortiger Wirkung werden an politische Parteien, Wählergemeinschaften oder Wahlbewerber/innen Räume in Bürodienstgebäuden und anderen Einrichtungen des Bezirksamtes nicht mehr überlassen."

Etwas Anderes gilt nur für die in der jeweils aktuellen Bezirksverordnetenversammlung gebildeten Fraktionen zur Ausübung ihrer Fraktionstätigkeit. Die hierfür zur Verfügung gestellten Räume dürfen aber gerade nicht für Parteiaufgaben genutzt und verwendet werden.

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bezirkliche Räume nicht für Veranstaltungen von verfassungsfeindlichen Parteien, Fraktionen oder Verordneten genutzt werden können?

 

Mit der Umsetzung des vg. BA-Beschlusses vom 08. September 2020 wird sichergestellt, dass bezirkliche Räume nicht für Veranstaltungen von verfassungsfeindlichen Parteien, Fraktionen oder Verordneten genutzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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