Drucksache - DS/0603/VI  

 
 
Betreff: Die Geschichte der Urbanen Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Inwieweit war der Bezirk an der Entstehung des Städtebaulichen Rahmenvertrags Gleisdreieck aus dem Jahre 2005 beteiligt?

 

2. Mit welchen Zielen hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den Bebauungsplan VI-140c 2015 aufgeteilt?

 

3. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit 2015 unternommen, die B-Planverfahren VI-140ca und VI- 140cb voranzutreiben, bzw. wann entstand die Position des Bezirksamts das Bauvorhaben kritisch zu betrachten und hat damit dazu geführt die Bebauungspläne zu ändern und ein geringeres Bauvolumen durchzusetzen? (Bitte Auflistung aller Aktivitäten mit Datum und mit deren genauen Inhalt)

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Inwieweit war der Bezirk an der Entstehung des Städtebaulichen Rahmenvertrags Gleisdreieck aus dem Jahre 2005 beteiligt?

 

Der Bezirk wurde durch den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Dr. Franz Schulz vertreten, am 27.09.2005 mit unterzeichnet.

 

  1. Mit welchen Zielen hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den Bebauungsplan VI-140c 2015 aufgeteilt?

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 29.Juni 2010 die Teilung des Geltungsbereichs des B-Plans VI-140 in Einzelbebauungspläne VI-140a – VI-140i beschlossen. (Amtsblatt Nr. 46/ 12.11.2010 Seite 1857)

 

Der Bebauungsplan VI-140c bezeichnet das Baufeld der Urbanen Mitte zwischen Luckenwalder Straße, Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage Gleisdreieck und den Gleisanlagen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Teilung des Geltungsbereichs des B-Plans VI-140c in die B-Planentwürfe VI-140ca und VI-140cb sowie die Fortführung des Verfahrens VI-140ca beschlossen. (BA-Vorlage IV/581/2015; BVV DS/1692/IV; Amtsblatt Nr. 23, Seite 1224 vom 05.06.2015)

 

Ziel des Bebauungsplans VI-140ca ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des städtebaulichen Rahmenvertrages vom 27.09.2005. Dieser beinhaltet die städtebauliche Einbindung des Gebiets in die Umgebung und Errichtung eines attraktiven Stadtquartiers mit Kerngebietscharakter an einem zentralen und wichtigen Umsteigepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs im Zentrum Berlins. Die im städtebaulichen Rahmenvertrag formulierten Nutzungs- und Entwicklungsziele, die räumlichen Differenzierungen sowie die Verpflichtungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich bedürfen der Qualifizierung in einem Bebauungsplan. Zum Bebauungsplan VI-140ca wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und in einem Umweltbericht bewertet. Weiterhin soll mit Hilfe des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Sicherung des in einem städtebaulich-architektonischen Ideenwettbewerb zu entwickelnden städtebaulichen Konzeptes für die Urbane Mitte erfolgen.

 

Des Weiteren müssen die Anforderungen an übergeordnete Erfordernisse gesichert werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Die Sicherung des geplanten Umsteigebahnhofs der S 21 am Bahnhof Gleisdreieck.

Dieser wird bei den bestehenden Planungen berücksichtigt und in städtebauliche

Konzepte integriert.

  • Die Sicherung und Qualifizierung des Fernradwegenetzes Berlin – Leipzig, welcher

westlich des Plangebiets durch den Park am Gleisdreieck geführt werden soll.

  • Die Sicherung der Freiraumqualität des Parks am Gleisdreieck und der Parkeingänge,

insbesondere in Verlängerung der Schöneberger Straße und nach Süden in den

Ostpark. Ebenso gilt es eine Verbindung zwischen Ost- und Westpark

planungsrechtlich zu sichern.

  • Die Sicherung von Bahnbetriebserfordernissen für U-Bahn, S-Bahn und Fernbahn,

in Form von erforderlichen Rettungswegen und Rettungsflächen

 

Für den B-Plan VI-140ca wurden

die frühzeitige Beteiligung der TÖB nach § 4(1) BauGB vom 18.02.201631.03.2016, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB vom 15.02.201615.03.2026, die Beteiligung der TÖB nach § 4 (2) BauGB vom 09.11.201717.04.2018 durchgeführt.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 die Teilung des Bebauungsplanentwurfs VI-140ca in die Bebauungsplanentwürfe VI-140caa und VI-140cab beschlossen (BA-Vorlage V/179/2018; BVV DS/0853/V; Amtsblatt von Berlin Nr. 11, Seite 1617 vom 15.03.2019).

 

Begründung zur Teilung:

Im Rahmen der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) und der Deutschen Bahn (DB) eingegangen, in denen die Zustimmung zur Planung bis zur endgültigen Trassenklärung der S 21 vorerst versagt werden müssen.

Damit ist die Weiterführung des B-Plans in seinem derzeitigen Umgriff für die dafür erforderliche Zeit gehemmt. Aber auch die Festsetzung anderer Baufelder ist von der Zustimmung der DB / des EBA abhängig.

Das Kerngebiet MK 5 z.B. liegt auf einem planfestgestellten Rettungsweg und ist erst nach Verlegung dieses Rettungsweges inkl. Durchführung des erforderlichen Verfahrens festsetzbar.

Die herzustellende Vereinbarkeit mit den Planungen der S21 verzögert die Weiterführung des Verfahrens im nördlichen Teil des Plangebiets.

Die Teilung des B-Plans bietet die einzige Möglichkeit, zumindest für den südlichen Teil des Plangebiets das B-Planverfahren VI-140cab fortzuführen. Parallel zur Fortführung des Verfahrens für den Bebauungsplanentwurf VI-140cab können die noch ausstehenden Themen rund um die planfestgestellten Flächen geklärt werden. Für den nördlichen Teil des Bebauungsplanentwurfs VI-140caa kann das Verfahren nach Abschluss der Vorplanung für den 3. BA der S 21 bzw. nach Einigung mit der DB weitergeführt werden. Die Teilung des Bebauungsplanentwurfs VI-140ca ruft keine Änderungen hinsichtlich des städtebaulichen Entwurfs für die Baufelder der Urbanen Mitte hervor.

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit 2015 unternommen, die B-Planverfahren VI-140ca und VI- 140cb voranzutreiben, bzw. wann entstand die Position des Bezirksamts das Bauvorhaben kritisch zu betrachten und hat damit dazu geführt die Bebauungspläne zu ändern und ein geringeres Bauvolumen durchzusetzen? (Bitte Auflistung aller Aktivitäten mit Datum und mit deren genauen Inhalt)

 

VI-140cab - weitere Verfahrensschritte:

 

  1. Beteiligung der TÖB nach §4a (3) BauGB vom 07.12.2018 bis 28.02.2019 (Eingang der letzten Stellungnahme 17.06.2019); Abwägung + Erstellung des Ergebnisses
  2. Vorgezogene Rechtsprüfung durch die dafür zuständige Senatsverwaltung vom 11.02.202014.05.2020; es wurden Hinweise gegeben.
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2) BauGB, erneute Beteiligung der TÖB nach § 4a (3) BauGB vom 16.11.202016.12.2020
  4. Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus formalen Gründen nach § 3 (2) BauGB vom 18.01.202118.02.2021
  5. Benachrichtigung der TÖB nach § 3(2) BauGB vom 18.01.202118.02.2021
  6. Die Stellungnahmen der aufgeführten Beteiligungen wurden parallel ausgewertet und abgewogen.
  7. Während des Abwägungszeitraums kam es im Jahr 2021 zusätzlich zu einer geänderten Sach- und Rechtslage. Durch die Änderung der Planung wurden die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt.
  8. Vor diesem Hintergrund erfolgte dann eine erneute eingeschränkte Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vom 12.08.202202.09.2022

Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und abgewogen. Im Ergebnis sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planung erforderlich.

  1. Parallel erfolgte auch die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB vom 12.08.2022 02.09.2022. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planung erforderlich
  2. Nach den erneuten eingeschränkten Beteiligungen kam es Ende August 2022 zu einer weiteren geänderten Sach- und Rechtslage, die eine Änderung der textlichen Festsetzung 8.1 zur Luftreinhaltung erforderlich macht. Den Ausführungen im Rundschreiben SenSBW I C Nr. 04/2022 wird im Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ durch die Änderung der textlichen Festsetzung 8.1 entsprochen.
  3. Aufgrund der Änderung der Planung ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Durch die Änderung der Planung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planung erforderlich.

 

Folgende Gutachten wurden für den Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ aktualisiert bzw. überarbeitet:

-          Gutachten zur Besonnung und Belichtung – Mai 2022

-          Verkehrsgutachten MIV (Mobilisierter Individualverkehr) / ÖPNV – August 2021

-          Schalltechnische Untersuchung – November 2022

-          Erschütterungsgutachten (Bahnverkehr) – November 2021

-          Luftschadstoffgutachten – November 2021

-          Gutachten zur Nutzungszunahme im Park am Gleisdreieck – Dezember 2021

-          Klimagutachten – September 2021

-          Gutachten zum Windkomfort – September 2021

-          Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung –  November 2022

-          Leitfaden für eine nachhaltige Quartiersentwicklung – November 2022

-          Radar-Verträglichkeitsprüfung - Bestätigung der Gutachtenergebnisse – September 2022

 

Der Bebauungsplan VI-140caa (Urbane Mitte Nord) ruht zurzeit. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt die Aktualisierung bzw. Überarbeitung der entsprechenden Gutachten für diese Plangebiet sowie weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren gemäß BauGB.

 

Bisher wurde noch keine Reduzierung des Bauvolumens vorgenommen.

 

 

Frage: wann entstand die Position des Bezirksamts das Bauvorhaben kritisch zu betrachten

 

Das Bezirksamt hat das Bauvorhaben schon seit längerem kritisch betrachtet, da es sich im Lauf der Zeit von den immer aktueller werdenden Anforderungen, Problemen und Zielstellungen für die Planung einer klimawandelresilienten Stadt zunehmend entfernt hat.

 

In den öffentlichen Ausschusssitzungen des Stadtentwicklungsausschusses Friedrichshain-Kreuzberg wurden von Vertreter*innen der Nachbarschaft verschiedentlich und ausführlich Bedenken gegenüber der Zukunftsfähigkeit und Angemessenheit der über sieben Jahre alten Planung geäußert.

 

Gemäß dem Beschluss des Senats zu den Richtlinien der Regierungspolitik:

„Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und ob eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung möglich ist.“

schrieb die Senatsbaudirektorin am 25.4.2022 an das Bezirksamt.

 

Das Ergebnis der Prüfung, das mit Schreiben vom 25.4.2022 (Eingang 6.5.22) mitgeteilt wurde war, dass die Urbane Mitte „geradezu ein Beispiel für klimabewusste Stadtentwicklung“ sei. „Das gefundene und nunmehr weiterentwickelte städtebauliche Konzept stellt eine Bereicherung der öffentlichen Räume und Flächen außerhalb des Parks […] dar.“ „Aus meiner stadtplanerischen Sicht [der Senatsbaudirektorin] wird das Konzept der Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort gerecht. Ein Erfordernis, den Städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreick hinsichtlich seiner Festlegungen zu Umfang der Baufelder und Art und Maß der Nutzung zu ändern, sehe ich nicht.“

 

In der Rückäußerung des Bezirksamtes vom 30.5.2022 bat das Bezirksamt um eine intensive Befassung mit diesen Fragen, da es im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zahlreiche substanzielle, kritische Stellungnahmen zu den 2005 definierten Kenngrößen im Rahmenvertrag und zu der Planung im speziellen gibt, die derzeit noch ausgewertet werden.

 

Um auch in Zukunft eine gewisse Akzeptanz herstellen zu können und die Planungen in Bezug auf die gegenwärtigen Schwerpunktthemen Klimaschutz, Resilienz, Umwelt etc. vermitteln zu können, bedürfe es einer Neubefassung mit dem Vorhaben.

 

Land und Bezirk sollten nach Auffassung des Bezirksamtes hier gemeinsam zu einer Position kommen, wie mit der durchaus substanziellen Kritik umzugehen ist und in diesem Zusammenhang auch das Nachhaltigkeitskonzept des Vorhabenträgers weiter vertiefen und qualifizieren.

 

Dieser Vorschlag wurde durch Schreiben der Senatsbaudirektorin vom 25.07.2022 (Eingang 9.8.22) abgelehnt und erneut die Gültigkeit der und positive Einschätzung zur Planung wiederholt.

Daneben wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass er im Falle einer anderen Entscheidung gegebenenfalls entstehende Entschädigungszahlungen selbst an die Eigentümerin leisten müsse und nicht von der Senatsverwaltung unterstützt werde.

 

Entsprechend der Linie des Bezirksamtes hat dann die BVV am 14.12.2022 beschlossen, dass der Bezirk sich beim Senat dafür einsetzen soll, dem Koalitionsvertrag nachzukommen und eine „umfangreiche, transparente und belastbare Prüfung mittels Gutachten und Expert*innen durchzuführen, ob und inwiefern die angestrebte Bebauung des Gleisdreieckparks („Urbane Mitte“) den heutigen Kriterien eines sozial-ökologischen Vorhabens entspricht. Der Bezirk ist hierbei zu beteiligen.“

 

Der Bezirk wurde an dieser Prüfung jedoch nicht beteiligt und Gutachten wurden im Rahmen der Prüfung nach Kenntnis des Bezirksamtes nicht erstellt. Stattdessen verkündete am 27.12.2022 Senator Geisel per Pressemitteilung das Ergebnis der Prüfung durch das Referat I B (Flächennutzung und stadtplanerische Konzepte) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

 

1. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht wird das Konzept der Urbanen Mitte sowie der vorliegende Bebauungsplanentwurf nebst Städtebaulichem Vertrag, den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort gerecht.

2. Es besteht kein Erfordernis, den Flächennutzungsplan oder den Städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck zu ändern.“

An diesem Prüfbericht gibt es wiederum zahlreiche Kritik, was die teilweise inkorrekten und nicht nachvollziehbaren Flächenberechnungen sowie die Einschätzungen und Bewertungen im Einzelnen angeht. Auch für das Bezirksamt sind die Zahlen in der Prüfung in Teilen nicht nachvollziehbar.

 

Kritisch zu bewerten ist zudem, dass im Prüfbericht, der Eindruck vermittelt wird, alle wesentlichen Frage die den Klimaschutz oder die Klimaresilienz betreffen, seien durch das Bezirksamt bereits durch Gutachten analysiert. Dies ist jedoch nicht der Fall: nur für das kleine Baugrundstück im Süden liegen Gutachten vor. Für das Baufeld im Norden, also dort wo die die hohen Hochhäuser vorgesehen sind, stehen diese jedoch noch aus.

 

Wie geht es jetzt weiter:

 

Die Abwägung und Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB für das Baufeld Süd liegen noch vor uns. Auch hinsichtlich der Klimafragen muss diese Auswertung noch erfolgen.

 

Leider haben die Senatsbaudirektorin und SenSBW es abgelehnt, diese Auswertung abzuwarten und die Prüfung des Senats für abgeschlossen erklärt.

 

Der von der BVV vermutlich heute beschlossene Antrag DS/0527/VI zur Einrichtung eines Runden Tisches „Urbane Mitte“ ist insofern wichtig, um sich hier auch nochmal mit Expert*innen zu beraten.

 

Sie sehen aber, das Thema treibt das Bezirksamt weiterhin um, um am Ende hoffentlich doch noch einige Verbesserungen an der Planung, vor allem in punkto Nachhaltigkeit und Klimaresilienz, erreichen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 
 

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