Drucksache - DS/0597/VI
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BVV 25.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Geschäftsordnung für die Auslobung und Verleihung des Jugendengagementpreises von Friedrichshain-Kreuzberg in der VI. Wahlperiode
1) Auslobung
a) Der Jugendengagementpreis wird gemeinsam von der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verliehen. b) Der Jugendengagementpreis wird in der Regel jährlich an bis zu drei Jugendliche, junge Erwachsene, Gruppen und Initiativen verliehen.
c) Der Jugendengagementpreis ehrt Jugendliche und junge Erwachsene (10 - 27 Jahre) sowie Gruppen und Initiativen, die sich überwiegend aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammensetzen, die sich in herausragender Weise um das Gemeinwohl im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verdient machen oder gemacht haben. d) Geehrt wird ein gemeinwohlorientiertes und aktiv gestaltendes ehrenamtliches Engagement, das durch Einsatz und Kreativität Dinge möglich macht, die den Friedrichshain-Kreuzberger*innen zugutekommen und eine Bereicherung und Verbesserung für das Leben miteinander im Bezirk darstellen. Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative soll sich durch ein herausragendes Engagement in Gesellschaftsbereichen wie zum Beispiel Jugend und Familie, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Entwicklung, Innovation, Wirtschaft und ein friedliches Miteinander verdient gemacht haben.
e) Die zu ehrende Person/Gruppe/Initiative muss nicht Einwohnerin oder Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg sein.
2) Aufruf
a) Die Auslobung des Jugendengagementpreises erfolgt über einen breiten öffentlichen Aufruf, Vorschläge für Personen/Gruppen/Initiativen für die Verleihung des Jugendengagementpreises einzubringen. b) Jeweils zu Beginn eines jeden Jahres soll durch breite öffentliche Streuung auf den Jugendengagementpreis und den jeweiligen Einreichungsstichtag hingewiesen werden. c) Es wird ein zu verstetigendes offenes Einreichungsverfahren etabliert, so dass Vorschläge fortlaufend eingebracht werden können und je Stichtag die bis dahin eingegangenen Vorschläge für die Jury ausgelesen werden.
3) Jury
a) Bezirksamt, Bezirksverordnetenversammlung und Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüro bilden eine Jury, bestehend aus der Vorsteherin/dem Vorsteher, die/der zugleich Leiterin/Leiter der Jury ist, je einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe der Bezirksverordnetenversammlung, zwei Vertreter*innen des Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüros oder durch dieses zu benennende Personen, wobei eine Person Jugendliche*r im Sinne der Zielgruppen sein soll und dem für den Bereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts. b) In dem jeweiligen Auswahlverfahren tritt die Jury zeitnah nach Ablauf des Einreichungsstichtags zusammen. Die Sitzungen der Jury, Beratungsinhalte und Abstimmungs- und Rangfolgeergebnisse sind nichtöffentlich.
4) Auswahl a) Die Jury strebt in der Summe aller Ehrungen die Abbildung höchstmöglicher Diversität an. b) Jeder Vorschlag wird einzeln zur Abstimmung aufgerufen und von jedem Jurymitglied mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Der Vorschlag mit der höchsten Punktzahl erreicht Rang 1. Es folgen auf Rang 2 und 3 die zweit- bzw. drittplatzierten Vorschläge. Befinden sich auf einem Rang mehrere Vorschläge mit gleicher Punktzahl, werden die Vorschläge gegeneinander abgestimmt, wobei jedes Jurymitglied eine Stimme abgeben kann. Kommt es bei zwei verbliebenen Vorschlägen eines Rangs zu Stimmengleichheit, wird sich die/der Vorsitzende bei einer neuerlichen Abstimmung enthalten.
5) Ehrung
a) Die zu Ehrenden und bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten werden von der Bürgermeister*in über das Ergebnis der Jury unterrichtet und aufgefordert zu erklären, ob sie die Ehrung annehmen, einer Veröffentlichung (Name und Grund der Ehrung) zustimmen und an der öffentlichen Ehrung teilnehmen werden.
b) Die öffentliche Ehrung erfolgt im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse der Kinder- und Jugendjury. c) Für die Ehrung werden folgende Geldpreise ausgelobt:
6) Organisation
a) Die jährliche Terminfolge orientiert sich am Verfahren der Kinder- und Jugendjury und wird in Abstimmung mit der BVV, vertreten durch die Vorsteherin/den Vorsteher, terminiert.
b) Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung, das Büro der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und das Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüro unterstützen sich gleichermaßen im gesamten Verfahren der Organisation und Durchführung.
c) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bezirkshaushaltsplan im Kapitel 3100 veranschlagt. d) Die Mitglieder der Jury erhalten keine Aufwendungsentschädigung für die Teilnahme an den Jurysitzungen. e) Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf der Wahlperiode.
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