Drucksache - DS/0544/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Nöll
zu Frage 1: Wohngeldberechtigt ist erst mal grundsätzlich jeder, welcher Mieter*in von Wohnraum ist, explizit auch Untermieter*innen. Transferleistungsem-pfänger*innen sind ausgenommen und müssen geprüft werden. Eine Beratung im Amt für Bürgerdienste können wir diesbezüglich nicht leisten, da dafür kein Personal zur Verfügung steht, jedoch können Bürgerinnen und Bürger über die Servicenummer 115 Fragen stellen; die entsprechenden Anfragen werden dann von uns möglichst zeitnah beantwortet. Beratungen erfolgen darüber hinaus über die Sozialberatungsstellen, Beratungsstellen für mietrechtliche Fragen, Mieterberatung, Schuldner- und Insolvenzberatungen etc. Zudem wird in Zeitungen, Radio und im Netz auf den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen aufmerksam gemacht.
zu Frage 2: Es gibt dazu Hochrechnungen und die gehen von einer Verdreifachung, manche sagen auch eine Verfünffachung von Anträgen aus. Ich möchte aber hinzufügen, dass das derzeit noch höchst spekulativ ist. Eine verbindliche Auskunft kann daher frühestens ab April 2023 erfolgen, wenn die ersten Statistiken vorliegen.
zu Frage 3: Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz ist erst vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden, das war der 08.12. Daher kann aktuell nur vorläufig mitgeteilt werden, dass bisherige Antragsteller*innen automatisch ins Wohngeld-Plus überführt werden, wenn der derzeitige Bewilligungszeitraum in das Jahr 2023 reicht. Ein erste Auszahlung des erhöhten Betrages kann lt. Senat ab dem März 2023 erfolgen. Bei Anträgen ab Januar 2023 könnte es zu längeren Wartezeiten kommen - bei einer Verdrei- bis Verfünffachung der Antragszahlen ergibt sich das von selbst. Über genauere Zeiträume, ich sagte das ja eben, ist alles ein Stück weit spekulativ, kann ich vor der Einführung keine verbindliche Auskunft geben. So steht zum Beispiel auch die Softwareanpassung auf Wohngeld-Plus noch aus; die soll im Januar erfolgen. Das Bezirksamt hat aktuell 25 Stellen ausgeschrieben, um der erwarteten Antragslage im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg Herr zu werden.
Frau Haberer: Ja, vielen Dank. Ich würde noch gerne wissen, mit welchem Profil die vom Bezirksamt für die Umsetzung der Reform ausgeschriebenen Personalstellen aussehen und wie schnell mit der vollständigen Besetzung aller notwendigen Stellen gerechnet werden kann?
zu Nachfrage 1: Also das aktuelle Ausschreibungsprofil muss ich Ihnen nachreichen, das habe ich hier jetzt nicht auswendig im Kopf. Was ich sagen kann, dass wir davon ausgehen, dass wir die Stellen bis März vollständig besetzt haben werden.
Frau Haberer: Genau, letzte Frage: Werden die Stellen langfristig dem Bezirksamt zur Verfügung stehen?
zu Nachfrage 2: Der Senat hat entschieden, dass wir 13 Stellen unbefristet zur Verfügung gestellt bekommen und 12 Stellen sind zunächst auf zwei Jahre befristet, werden dann aber evaluiert, weil wie gesagt, das Antragsvolumen ja momentan ein Stück weit noch spekulativ ist und dann wird über diese Stellen neu entschieden werden.
Nachtrag vom 15.12.2022
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind insgesamt 24 Stellen im Fachbereich Wohnungsamt zu besetzen. Zuzüglich einer unbefristeten internen Umsetzung ins Wohnungsamt. Zudem erhält jeder Bezirk zusätzlich 1,0 Stelle (Abordnung) durch die SenSBW bis Ende 2024.
11 Stellen befristet bis 31.12.2024 mit der Option einer späteren Entfristung 13 Stellen unbefristet
21,0 Stellen:E 9a TV-L (zusätzlich 1,0 interne Umsetzung) 3,0 Stellen: E 8 TV-L
Aktuell sind 4,0 Stellen (inkl. interne Umsetzung) besetzt.
Stellenausschreibung „Sachbearbeitung im Wohnungsamt (Wohngeld / WBS)“ 10 Stellen unbefristet, 11 Stellen befristet bis 31.12.2024 mit der Option einer späteren Entfristung Einstellung: ab 02.01.2023 Entgeltgruppe: E 9a TV-L Bewerbungsfrist: bis 14.12.2022. Es sind ca. 150 Bewerbungen eingegangen Aufgabengebiet, u.a. - Bearbeitung von Anträge auf Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss und alle im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, - Beratung und Erteilung von Auskünften im Rahmen der Antragsstellung, Rückforderungs-/ Ordnungswidrigkeitenfeststellung sowie Erstprüfung von Widersprüchen
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