Drucksache - DS/0521/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nicht nur die Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung während des Modellprojektes „Graefekiez ohne Parkplätze“ zu erhalten, sondern ebenfalls Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ab einem Grad der Behinderung von 50% oder mittels eines ärztlichen Attests, das Parken zu ermöglichen.
Ebenfalls sollen Gewerbetreibenden, die nachweislich zum Transport Ihrer Waren und Materialien auf ihren Kleinlaster, Werkstattwagen oder Ähnliches angewiesen sind, eine Ausnahmegenehmigung zum dauerhaften Parken erhalten, sofern sie über keine private Stellfläche verfügen.
Begründung: Das Modellprojekt soll ein möglichst realistisches Szenario eines verkehrsreduzierten Innenstadtviertels abbilden und zugleich auf andere Viertel übertragbare Instrumente aufzeigen. Hierfür ist es aber unerlässlich, dass Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen auf ein Auto angewiesen sind, aber nicht die Kriterien für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises erfüllen, ebenfalls aktiv an dem Modellprojekt teilhaben können. Ebenso hat die BVV in der Vergangenheit immer großen Wert daraufgelegt, dass bei größeren Neubauvorhaben die Mischung von Gewerbe und Wohnen erhalten bleibt. In diesem Sinne ist es zielführend, diese bewährte Balance auch während des Modellprojekts aufrecht zu erhalten und keine Verdrängungseffekte auszulösen.
BVV 14.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Behindertenbeirat 30.03.2023 Stellungnahme Der Behindertenbeirat beschließt in seiner Sitzung am 30.3.2023 einstimmig, den ersten Satz in o.g. Drucksache wie folgt zu verändern: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, nicht nur die Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung während des Modellprojektes „Graefekiez ohne Parkplätze“ zu erhalten, sondern auch das Parken für Menschen mit Behinderung ab einen GdB 50% plus Merkzeichen „B“, „Bl“,“G“ und „aG“ zu ermöglichen. Neben den Gewerbetreibenden sollen auch Pflegedienste und Therapeuten, die Leistungen in der eigenen Häuslichkeit erbringen, berücksichtigt werden.
DivAn 19.04.2023 VerkehrOrd 03.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nicht nur die Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung während des Modellprojektes „Graefekiez ohne Parkplätze“ zu erhalten, sondern auch das Parken für Menschen mit Behinderung ab einen GdB 50% plus Merkzeichen „B“, „Bl“,“G“ und „aG“ zu ermöglichen. Für Menschen ohne amtliche Einstufung soll behelfsweise ein ärztliches Attest oder Bescheinigung (Akutfälle) ausreichen.
Neben den Gewerbetreibenden sollen auch Pflegedienste und Therapeuten, die Leistungen in der eigenen Häuslichkeit erbringen, berücksichtigt werden.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nicht nur die Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung während des Modellprojektes „Graefekiez ohne Parkplätze“ zu erhalten, sondern auch das Parken für Menschen mit Behinderung ab einen GdB 50% plus Merkzeichen „B“, „Bl“,“G“ und „aG“ zu ermöglichen. Für Menschen ohne amtliche Einstufung soll behelfsweise ein ärztliches Attest oder Bescheinigung (Akutfälle) ausreichen.
Neben den Gewerbetreibenden sollen auch Pflegedienste und Therapeuten, die Leistungen in der eigenen Häuslichkeit erbringen, berücksichtigt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin