Drucksache - DS/0463/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.
Begründung:
Es ist zu begrüßen, dass 50 % der Wohnungen barrierefrei sein müssen. Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung sind jedoch weitergehender als „barrierefreie Wohnungen“. Die Anzahl der rollstuhlgerechten Wohnungen reicht für die aktuellen Bedarfe nicht aus.
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StadtWohn 12.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.
BVV 25.01.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.
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