Drucksache - DS/0463/VI  

 
 
Betreff: Mehr barrierefreie Wohnungen und nur an Bedürftige vermieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Mollenhauer-Koch, Tessa 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beratung ff
12.01.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_mehr barrierefreie Wohnungen für Bedürftige  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.

 

Begründung:

 

Es ist zu begrüßen, dass 50 % der Wohnungen barrierefrei sein müssen. Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Wohnung sind jedoch weitergehender als „barrierefreie Wohnungen“. Die Anzahl der rollstuhlgerechten Wohnungen reicht für die aktuellen Bedarfe nicht aus.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Inklusion
  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen (federführend)

 

 

StadtWohn 12.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.

 

 

BVV 25.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, dafür einzusetzen, dass 20 % im öffentlichen Wohnungsbau rollstuhlgerecht sein sollen. Außerdem sollen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bei Weitervermietungen ausschließlich an Menschen mit Einschränkungen vermietet werden dürfen.

 

 

 
 

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