Drucksache - DS/0462/VI  

 
 
Betreff: Bürger:innenbeteiligungsverfahren pluralistischer und repräsentativer gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSitzungsleitung
Verfasser:Iyidirli, AhmetHeise, Magnus
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Vorberatung
19.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) gegenstandslos   
09.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) vertagt   
13.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
15.06.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) gegenstandslos   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.06.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Bürger_innenbeteiligungsverfahren  

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bürgerbeteiligungsverfahren zukünftig so zu gestalten, dass sie für alle Bürger:innen transparenter, zugänglicher und repräsentativer sind. Es ist besonders darauf zu achten:

 

- Ein statistisch repräsentativer Anteil der Bürger:innen, welche im Einzugsgebiet eines Beteiligungsverfahrens wohnen, müssen zufällig ausgewählt und frühzeitig schriftlich angeschrieben werden.

- Die Fragebögen sollen allgemein verständlich und in einfacher Sprache verfasst sein, damit sich alle Bevölkerungsschichten daran beteiligen können.

- Die Befragungen sollen auch in mehrsprachiger Form zur Verfügung stehen.

- Das Anschreiben muss bzgl. des Beteiligungsverfahrens informieren und niederschwellig zur Meinungsabgabe auffordern.

- Die Formulierungen der Fragen müssen so gestaltet sein, dass die Antworten der Befragten nicht vorbestimmt oder subjektiv beeinflusst werden (statistische Evidenz)

- Dem Anschreiben ist ein Fragebogen beizufügen, welcher in seiner Auswertung eine Cluster Datenanalyse erlaubt, damit eine ausreichend hohe Diversität der Befragten gewährleistet ist.

 

Begründung:

 

Bei der Gestaltung eines Bezirks werden Lösungen für die Anwohner:innen gesucht, welche tagtäglich in diesem leben. Es unterliegt unserem demokratischen Selbstverständnis, dass wir uns stetig dafür einsetzen, dass jede Form der gesellschaftlichen Beteiligung unserem demokratischen und pluralistischen Anspruch gerecht wird – denn jede einzelne Stimme zählt.

 

Jedoch ist der Unmut in der Bevölkerung über die Bürger:innenbeteiligungsverfahren in Friedrichshain-Kreuzberg außerordentlich groß. In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass es den Verantwortlichen selten gelungen ist, ein Beteiligungsverfahren in unserem Bezirk so zu gestalten, dass die Öffentlichkeit das Gefühl hatte, wirklich daran teilhaben zu können. Im Gegenteil: Viele Anwohner:innen und Bevölkerungsgruppen berichten immer wieder davon, dass über Beteiligungsverfahren in ihrem Kiez leider nur unzureichend informiert wird, so dass die Meinungen vieler Bürger:innen und Anwohner:innen zu wichtigen Themen nicht gehört werden.

 

Neben der mangelnden Information sind die Verfahren auch häufig nicht niederschwellig genug. Friedrichshain-Kreuzberg ist bekanntermaßen ein sehr multikultureller und sozial durchmischter Bezirk. Wenn man ein repräsentatives Meinungsbild der Bevölkerung erhalten möchte – welches über die Homogenität einzelner politisch besonders aktiver Gruppen hinausgeht – ist es wichtig, die Beteiligungsverfahren multilingualer und öffentlicher zu gestalten, damit sich alle Bevölkerungsgruppen angesprochen fühlen und effektiv an der Gestaltung in ihrem Kiez partizipieren können.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 

EBGO 13.06.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:   

BVV 28.06.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Bürgerbeteiligungsverfahren, bei denen einer der unten aufgeführtenPunkte zur Anwendung kommt, zukünftig so zu gestalten, dass sie für alle Bürger:innen transparenter, zugänglicher und repräsentativer sind. Es ist besonders darauf zu achten:   

 

-  Ein statistisch repräsentativer Anteil der Bürger:innen, welche im Einzugsgebiet eines

Beteiligungsverfahrens wohnen, müssen zufällig ausgewählt und frühzeitig schriftlich angeschrieben werden. 

-  Fragebögen sollen allgemein verständlich und in einfacher Sprache verfasst sein, damit sich alle Bevölkerungsschichten daran beteiligen können. 

- Befragungen sollen auch in mehrsprachiger Form zur Verfügung stehen.  

-  Anschreiben müssen bzgl. des Beteiligungsverfahrens informieren und niederschwellig zur Meinungsabgabe auffordern. 

-  Formulierungen von Fragen müssen so gestaltet sein, dass die Antworten der Befragten nicht vorbestimmt oder subjektiv beeinflusst werden (statistische Evidenz) 

-  Dem Anschreiben ist ein Fragebogen beizufügen, welcher in seiner Auswertung eine Cluster Datenanalyse erlaubt, damit eine ausreichend hohe Diversität der Befragten gewährleistet ist. 

 

 
 

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