Drucksache - DS/0413/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Behindertenbeirat in Friedrichshain-Kreuzberg kann der BVV Empfehlungen in allen Fragen geben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren.
Der Beirat wird einem Ausschuss der BVV zugeordnet, in dem Vertreter*innen des Beirats regelmäßig die Gelegenheit zur Berichterstattung haben und in dem ihnen als sachkundige Person gemäß § 26 (7) um (7a) ergänzt werden: Die vom Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg in Ausschüsse entsandten Mitglieder und ihre Vertretung sollen der Vorsteherin angezeigt werden. Die benannten Vertreter*innen sind nicht Mitglieder eines Ausschusses, werden jedoch wie solche geführt. Sie erhalten Rederecht analog der Ausschussmitglieder.
Begründung:
Laut §30 LGBG (Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz) können die „Bezirks-Beiräte auch die Bezirks-Ämter und die Bezirks-Verordneten-Versammlungen beraten“. Durch die Ergänzung der Geschäftsordnung wird garantiert, dass Mitglieder des Behindertenbeirats unvermittelt Zugang zur Ausschussarbeit haben. Die aktive Einbeziehung des Behindertenbeirats in den verschiedenen Ausschüssen ist notwendig, um feste Strukturen für die Artikulation und den Einfluss der Interessen von behinderten Menschen zu gewährleisten.
BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
DivAn 09.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Behindertenbeirat in Friedrichshain-Kreuzberg kann der BVV Empfehlungen in allen Fragen geben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren.
Der Beirat wird einem Ausschuss der BVV zugeordnet, in dem Vertreter*innen des Beirats regelmäßig die Gelegenheit zur Berichterstattung haben. Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 26 (7a) wie folgt ergänzt: Die vom Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg in Ausschüsse entsandten Mitglieder und ihre Vertretung sollen der Vorsteherin angezeigt werden. Die benannten Vertreter*innen sind nicht Mitglieder eines Ausschusses, werden jedoch wie solche geführt. Sie erhalten Rederecht analog der Ausschussmitglieder.
EBGO 09.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 26 (7a) wie folgt ergänzt:
Der Behindertenbeirat in Friedrichshain-Kreuzberg kann der BVV Empfehlungen in allen Fragen geben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren. Der Beirat wird einem Ausschuss der BVV zugeordnet, in dem Vertreter*innen des Beirats regelmäßig die Gelegenheit zur Berichterstattung haben. Die vom Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg in Ausschüsse entsandten Mitglieder und ihre Vertretung sollen der Vorsteherin angezeigt werden. Die benannten Vertreter*innen sind nicht Mitglieder eines Ausschusses, werden jedoch wie solche geführt. Sie erhalten Rederecht analog der Ausschussmitglieder.
BVV 24.05.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 26 (7a) wie folgt ergänzt:
Der Behindertenbeirat in Friedrichshain-Kreuzberg kann der BVV Empfehlungen in allen Fragen geben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren. Der Beirat wird einem Ausschuss der BVV zugeordnet, in dem Vertreter*innen des Beirats regelmäßig die Gelegenheit zur Berichterstattung haben. Die vom Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg in Ausschüsse entsandten Mitglieder und ihre Vertretung sollen der Vorsteherin angezeigt werden. Die benannten Vertreter*innen sind nicht Mitglieder eines Ausschusses, werden jedoch wie solche geführt. Sie erhalten Rederecht analog der Ausschussmitglieder.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin