Drucksache - DS/0360/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz zukommen zu lassen und gegenüber dem Senat auf eine berlinweit einheitliche Umsetzung hinzuwirken. Begründung:
BVV 28.09.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
JHA 08.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz erhalten. Sollte der Senat dem Anliegen nicht folgen wird das Bezirksamt beauftragt, eine bezirkliche Lösung zu prüfen.
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz erhalten. Sollte der Senat dem Anliegen nicht folgen wird das Bezirksamt beauftragt, eine bezirkliche Lösung zu prüfen.
BVV 29.03.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Jugendhilfeausschuss
JHA 18.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.04.2023 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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