Drucksache - DS/0350/VI  

 
 
Betreff: Bezirksstadtrat Florian Schmidt verletzt mit seinen Äußerungen die Grundrechte eines Eigentümers (gerichtlich festgestellt durch das Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss der 2. Kammer vom 30. August 2022 (VG 2 L 239/22)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird sich Bezirksstadtrat Florian Schmidt bzgl. der unwahren Tatsachenbehauptungen und Werturteile, die gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, beim betroffenen Eigentümer entschuldigen?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Mit welchen Kosten für den Bezirk ist aufgrund des Rechtsstreits zwischen Bezirksstadtrat Schmidt und dem betroffenen Eigentümer zu rechnen?

 

 

Beantwortung:  BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1 und 2: Zunächst einmal warne ich davor, hier irgendwelche, kann man schon sagen, populistischen Schnellschüsse zu versuchen. Der Sachverhalt an sich ist hochkomplex und den sollten wir uns mal ganz in Ruhe, Herr Husein, anschauen.

Und ich kann Ihnen sagen, dass das noch nicht rechtskräftig ist dieser  Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der ist uns gestern zugestellt worden.

Wir werden jetzt im Bezirksamt, und wir prüfen das auch schon und wir werden das weiter prüfen, ob und im welchen Umfang wir das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.

Im Rahmen dieser Prüfung wird natürlich auch geprüft werden, ob es auch weitere Überlegungen zum Vorgehen geben soll. Und da sind alle Akteure, die in diesem nicht ganz einfachen Vorgang davon betroffen sind, einzubeziehen.

So, wie ich das gesehen habe und ich habe mir das jetzt gerade angeguckt, also von daher, ich habe es mir gerade angeschaut, ist es nämlich insofern komplex, dass es hier zum einen Sachverhalte betrifft, die Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung betreffen, dass es Sachverhalte betrifft, die Beantwortungen von großen Anfragen betreffen, wo es Zuarbeiten aus Abteilungen, aus anderen Abteilungen gegeben hat, die auch hier vorgegeben, vorgetragen und beantwortet worden sind in der Mai-Sitzung. Das hat dann in der Juni-Sitzung der BVV am 29. Juni eine Richtigstellung durch das Bezirksamt gegeben.

Von daher: Schauen wir uns den Sachverhalt alle Abteilungen, das ist das Rechtsamt, das ist die Stadtentwicklung, das ist das Wohnungsamt, wir werden selbstverständlich den BVV-Vorsteher einbeziehen, da es sich um BVV-Drucksachen von Verordneten hier aus der BVV handelt und dann werden wir schauen, wie wir mit diesem Vorgang weiter umgehen und dann bekommen Sie eine detaillierte Antwort auf Ihre Fragen.

 

zu Frage 3: Zu Ihrer Frage 3 will ich nur noch ausführen, dass die Fragestellung nicht korrekt ist. Der Rechtsstreit wurde bzw. wird geführt von einer erwähnten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und zwar mit dem Land Berlin und nicht mit Stadtrat Schmidt und für diesen Rechtsstreit sind bisher, und ich sage jetzt wirklich bisher unabhängig von der Frage einer Änderung der Kostenentscheidung aufgrund einer möglicherweise zu erhebenden und möglicherweise ganz oder teilweise erfolgreichen Beschwerde für die erste Instanz im einstweiligen Rechtschutz Anwaltskosten der Gegenseite in Größenordnungen von ca. 370 EUR angefallen, die Gerichtskosten belaufen sich auf 357 EUR und somit sind insgesamt knapp 730 EUR angefallen.

Eigene Anwaltskosten sind dem Bezirk, dem Land Berlin bislang nicht entstanden, da die Vertretung durch das Rechtsamt erfolgt ist. Und auch das ist Rechtsstaat, Herr Husein, der rechtskräftige Beschluss ist eben noch nicht da. Uns ist das gestern zugegangen. Wir prüfen das und wir prüfen jetzt, wie wir weiter damit umgehen. Danke.

 

Herr Dr. Heihsel: Hat mich auch schon ein bisschen irritiert dieser Vorfall. Was mich auch irritiert hat: Die große Anfrage, um die es ja ging, ist ja nicht mehr online. Warum ist das so?

 

zu Nachfrage 1: Ich habe ja vorhin ausgeführt. Uns hat das gestern erreicht. Wir befinden uns immer noch in der Prüfung. Es wird derzeit auch geprüft und in der Abstimmung zwischen dem BVV-Büro und dem Rechtsamt des Bezirkes sind vorsorglich zunächst die entsprechenden Unterlagen aus dem Netz genommen worden.

 

Herr Husein: Ich werde das Thema Populismus jetzt hier nicht nochmal aufbringen, weil es hier, glaube ich, einfach daneben ist, wenn ich aus einem Gerichtsurteil etwas vorlese und dann wird vor Populismus gewarnt. Kann man machen.

Meine Frage lautet an das Bezirksamt: Können wir in dieser Sache erwarten, dass das Bezirksamt, ich zitiere, die SPD-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg/Twitter: „nnen wir erwarten, dass transparent sachlich richtig und im Rahmen der geltenden Gesetze hier informiert wird? Vielen Dank.

 

zu Nachfrage 2: Ja.

 
 

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