Drucksache - DS/0342/VI  

 
 
Betreff: Gewerbemietrecht in der Reichenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel Dr., MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist der Bezirk immer noch Hauptmieter des Hauses Reichenberger Straße 63a, 10999 Berlin?

 

  1. Wie viel Miete hat der Bezirk seit 2010 pro Jahre an Miete für das Haus gezahlt?

 

  1. Welche Mieteinnahmen hat der Bezirk seit 2010 pro Jahr erhalten?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management                                                                     

           

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage wurden die Abteilungen um Zuarbeit gebeten.

Das für diesen Vorgang zuständige Stadtentwicklungsamt hat uns die nachfolgenden Ausführungen übermittelt.

 

  1. Ist der Bezirk immer noch Hauptmieter des Hauses Reichenberger Straße 63a, 10999 Berlin?

 

Nein. Der Generalmietvertrag wurde Ende 2014 aufgehoben.

 

  1. Wie viel Miete hat der Bezirk seit 2010 pro Jahre an Miete für das Haus gezahlt?

 

Nach äußerst umfangreicher Recherche, die ursächlich für die Verzögerung der Antwort ist, kann das Bezirksamt folgendes berichten:

Eine automatisierte Beantwortung zu Mieteinnahmen und Mietzahlungen, z.B. durch die Nutzung von Profiskal, ist laut Steuerungsdienst nicht möglich.

Alle Mitarbeiter*innen, die mit den entsprechenden Vorgängen betraut waren, sind nicht mehr für das Bezirksamt tätig. Alle politisch verantwortlichen Personen sind nicht mehr im Amt.

Somit würde lediglich eine händische Sichtung der mittlerweile durch die aufwändigen Recherchen im Archiv lokalisierten Unterlagen in Frage kommen.

Zunächst müsste geprüft werden, ob für den relevanten Zeitraum vollständige Kontoauszüge vorhanden sind.

Danach müssten für alle einzelnen Untermietverhältnisse (ca. 20) anhand der vorliegenden Kontoauszüge die Zahlungen für jeden einzelnen Monat nachvollzogen und zusammengerechnet werden.

Der dafür erforderliche Aufwand ist, bei den aktuell stark begrenzten personellen Kapazitäten, aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes nicht vertretbar. Wenn die Auswertung mit dem gegebenen Personal geleistet werden soll, rechnen wir mit einer Bearbeitungszeit von 6 – 12 Monaten.

Falls die Auswertung dennoch gewünscht wird, bitten wir um einen Beschluss des Haushaltsausschusses oder um die Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel zu den immer umfangreicheren, hier auch historischen (es handelt sich vollständig um Daten aus der vorletzten Legislaturperiode) Rechercheaufträgen.

Dies ist aus Sicht des Bezirksamtes erforderlich, da hier Personalressourcen gebunden werden würden, die selbst bei Beachtung des hohen Wertes des Fragerechts von Bezirksverordneten, zu einer Beeinträchtigung der Bearbeitung von Anliegen von BürgerInnen oder Unternehmen im Stadtentwicklungsamt führen würden. Dies kann ohne entsprechende Billigung durch die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der generellen Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes nach § 17 Abs. 1 BezVG nicht verantwortet werden.

 

  1. Welche Mieteinnahmen hat der Bezirk seit 2010 pro Jahr erhalten?

 

Siehe Antwort zur Frage 2.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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