Drucksache - DS/0342/VI
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage wurden die Abteilungen um Zuarbeit gebeten. Das für diesen Vorgang zuständige Stadtentwicklungsamt hat uns die nachfolgenden Ausführungen übermittelt.
Nein. Der Generalmietvertrag wurde Ende 2014 aufgehoben.
Nach äußerst umfangreicher Recherche, die ursächlich für die Verzögerung der Antwort ist, kann das Bezirksamt folgendes berichten: Eine automatisierte Beantwortung zu Mieteinnahmen und Mietzahlungen, z.B. durch die Nutzung von Profiskal, ist laut Steuerungsdienst nicht möglich. Alle Mitarbeiter*innen, die mit den entsprechenden Vorgängen betraut waren, sind nicht mehr für das Bezirksamt tätig. Alle politisch verantwortlichen Personen sind nicht mehr im Amt. Somit würde lediglich eine händische Sichtung der mittlerweile durch die aufwändigen Recherchen im Archiv lokalisierten Unterlagen in Frage kommen. Zunächst müsste geprüft werden, ob für den relevanten Zeitraum vollständige Kontoauszüge vorhanden sind. Danach müssten für alle einzelnen Untermietverhältnisse (ca. 20) anhand der vorliegenden Kontoauszüge die Zahlungen für jeden einzelnen Monat nachvollzogen und zusammengerechnet werden. Der dafür erforderliche Aufwand ist, bei den aktuell stark begrenzten personellen Kapazitäten, aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes nicht vertretbar. Wenn die Auswertung mit dem gegebenen Personal geleistet werden soll, rechnen wir mit einer Bearbeitungszeit von 6 – 12 Monaten. Falls die Auswertung dennoch gewünscht wird, bitten wir um einen Beschluss des Haushaltsausschusses oder um die Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel zu den immer umfangreicheren, hier auch historischen (es handelt sich vollständig um Daten aus der vorletzten Legislaturperiode) Rechercheaufträgen. Dies ist aus Sicht des Bezirksamtes erforderlich, da hier Personalressourcen gebunden werden würden, die selbst bei Beachtung des hohen Wertes des Fragerechts von Bezirksverordneten, zu einer Beeinträchtigung der Bearbeitung von Anliegen von BürgerInnen oder Unternehmen im Stadtentwicklungsamt führen würden. Dies kann ohne entsprechende Billigung durch die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der generellen Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes nach § 17 Abs. 1 BezVG nicht verantwortet werden.
Siehe Antwort zur Frage 2.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin