Drucksache - DS/0339/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Auf Höhe der Dresdner Straße 128 gab es keine Radverkehrsanlage auf der Dresdner Straße, da es sich um eine Straße des Straßennebennetzes handelt. Es wird angenommen, dass der Fragesteller auf den Durchgang zwischen der Dresdener Straße und der Reichenberger Straße gemeint abzielt. Diese Fläche ist kein öffentliches Straßenland, sondern Privatfläche der Gewobag. Hier ist dementsprechend keine Zuständigkeit des Bezirksamts gegeben. In diesem Bereich befand sich eine Baustelleneinrichtung, in deren Rahmen ein Radweg markiert wurde. Die Baustelle wurde am 17.12.2021 zurückgebaut.
Über Ordnungsamt Online sind seit dem 01.01.2022 9 Beschwerden zu Müll und Verdreckung eingegangen.
Das öffentliche Straßenland wird in Zuständigkeit der BSR gereinigt. Der Durchgang zwischen Dresdener Straße und der Reichenberger Straße ist - wie beschrieben - kein öffentliches Straßenland, hier ist der Eigentümer, in diesem Fall die Gewobag, für die Reinigung zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Gerold Bezirksstadträtin
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