Drucksache - DS/0335/VI  

 
 
Betreff: Ukrainische Schüler*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele ukrainische Grundschüler*innen gibt es bei uns im Bezirk?
     
  2. Wie viele ukrainische Schüler*innen gibt es in den weiterführenden Schulen?
     
  3. Welche Unterstützung gibt es für diese Schüler*innen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management    

 

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele ukrainische Grundschüler*innen gibt es bei uns im Bezirk?
  2. Wie viele ukrainische Schüler*innen gibt es in den weiterführenden Schulen?

 

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund es Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

 

Nach unserem Kenntnisstand werden insgesamt 368 Schüler*innen (SuS) aus der Ukraine im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beschult. Davon sind 221 in Grundschulen (davon 53 Schulanfänger*innen) und 168 in weiterführenden Schulen. 15 SuS sind in Oberstufenzentren oder anderweitig untergebracht.

 

Von den SuS im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg besuchen 243 eine Willkommensklasse. Hiervon werden 136 in Grundschulen (davon 38 Schulanfänger*innen) und 107 in weiterführenden Schulen beschult.

 

Die tatsächlichen Zahlen können von den hier dargestellten abweichen, da Schulen auch eigenständig SuS in Regelklassen aufgenommen haben, ohne dass das Schul- und Sportamt hiervon in Kenntnis gesetzt wurde.

 

  1. Welche Unterstützung gibt es für diese Schüler*innen?

 

Laut Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 28.03.2022 sind die ukrainischen geflüchteten SuS für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) leistungsberechtigt. Genaue Zahlen, wie viele SuS das BuT in Anspruch nehmen, liegen uns nicht vor.

 

Von unserer Seite besteht eine Koordinierungsstelle mit Mitarbeiter*innen, die ausschließlich für die Beratung, Aufnahme und Schulplatzvergabe sowie die Einrichtung neuer Willkommensklassen vorgesehen ist.

 

SuS haben im Rahmen des BuT folgenden Anspruch:

 

Persönlicher Schulbedarf

(z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen)

 

he der Leistung: 156 Euro (104 Euro im 1. Schulhalbjahr, 52 Euro im 2. Schulhalbjahr).

 

Die Zahlungen erfolgen regelmäßig zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres. Andere Zahltermine sind möglich, wenn z.B. die Leistungsberechtigung erstmals nach den genannten Zahlterminen festgestellt wurde oder aber die Aufnahme in die Schule erst zu einem späteren Termin erfolgt ist.

 

Seit Anfang 2021 wird die Höhe des Betrages regelmäßig angepasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

 
 

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