Drucksache - DS/0315/VI  

 
 
Betreff: Die Zeiten werden unruhiger – Zeit sich darauf vorzubereiten: „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen – Katastrophenalarm“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Bezirk verbreiten.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Ratgeber für Notfallvorsorge verbreiten  
VzK_Ratgeber für Notfallvorsorge verbreiten  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in allen bezirkseigenen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Katastrophenalarm“ des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auszulegen, soweit das nicht schon geschehen ist.

 

Begründung:

Die Gegenwart ist von multiplen Krisen gekennzeichnet, die miteinander zusammenhängen und deren Lösungen eine lange Zeit erfordern.

In dieser Zeit kann es zu Problemen in der öffentlichen Infrastruktur kommen, die zu Engpässen bei der Wasser-, Lebensmittel-, Energie- und Medikamentenversorgung führen können.

Um für diese Notfälle vorbereitet zu sein, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Katastrophenalarm“ herausgegeben.

Der Ratgeber informiert u.a. über die Bevorratung mit Essen und Trinken, über den Wasservorrat für die Hygiene, über die Ausstattung der Hausapotheke, über Gepäck für den Notfall und wie man im Notfall auf dem Laufenden bleibt und wie man bei bestimmten Katastrophenereignissen (Unwetter, Feuer, Hochwasser, Gefahrenstofffreisetzung) richtig handelt.

 

Zwar sind wir in Deutschland und Berlin grundsätzlich sehr gut vorbereitet auf Katastrophen (Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienste etc.). Aber es kann durchaus vorkommen und es kam schon vor, dass diese Helfer nicht sofort vor Ort waren, um zu helfen.

Daher haben die Menschen, die für sich und ihre Familien vorsorgen einen Vorteil im Katstrophenfall, da Sie sich selber helfen können. Außerdem entlasten die vorbereiteten Bürger so die Helfer, weil diese diejenigen Bürger zügig helfen können, die sich nicht selber helfen können.

 

Leider sind zu wenige Menschen auf einen Katastrophenfall vorbereitet, zumal in Berlin und Friedrichshain-Kreuzberg. Denn glücklicherweise waren wir in jüngster Zeit vor großen und gefährlichen Katastrophen- und Notfällen verschont geblieben. Das kann sich aber schnell ändern. Dann ist es aber mit der Vorsorge zu spät.

Deshalb ist es angezeigt, die Bevölkerung über die Notwendigkeit und Möglichkeit der individuellen Katastrophenvorsorge zu informieren.

 

Die besagte Broschüre ist hierbei ein hervorragender Ratgeber, der vom Bezirksamt aber stärker verbreitet werden muss. Neben dem platzieren des Links auf den Internetseiten des Bezirksamtes eignet sich vor allem das Platzieren der Broschüre in bezirkseigenen Gebäuden mit Publikumsverkehr. Da an solchen Orten sehr viele Menschen unterwegs sind und öfters Warten müssen, wird die Broschüre sehr wahrscheinlich viel öfters gelesen bzw. mitgenommen. Dadurch werden sich höchstwahrscheinlich mehr Menschen für den Katastrophenfall rüsten und somit sich und der Gesellschaft insgesamt helfen.

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in allen bezirkseigenen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Katastrophenalarm“ des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auszulegen, soweit das nicht schon geschehen ist.

 

 

BVV 24.05.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin