Drucksache - DS/0312/VI  

 
 
Betreff: Die BVV benötigt einen Ausschuss für Eingaben und Beschwerden – auch dem Namen nach
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung Beratung ff
08.09.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Ausschusses für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (PBGO) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.09.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Ausschuss für Eingaben und Beschwerden  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ergänzt den Namen des „Ausschuss für Petition, Beteiligung und Geschäftsordnung“ wie folgt: „Ausschuss für Eingaben, Beschwerden, Petition, Beteiligung und Geschäftsordnung“

 

Begründung:

§ 17 Abs. 3, 4 Bezirksverwaltungsgesetz sieht explizit einen Ausschuss für Eingaben und Beschwerden vor. Dieser Ausschuss hat besondere Rechte, die anderen Ausschüssen nicht zustehen.

Auch wenn der bestehende „Ausschuss für Petition, Beteiligung und Geschäftsordnung“ die Aufgaben des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden wahrnimmt, ist es aus Gründen der Gesetzesmäßigkeit und der Transparenz  erforderlich, den Namen des Ausschusses um die Wörter „Eingaben“ und „Beschwerden“ zu ergänzen.

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung

 

 

PBGO 08.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 28.09.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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