Drucksache - DS/0309/VI  

 
 
Betreff: Gebührenfreie Sport- und weitere Angebote in Parks für ehrenamtliche Vereine ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Vollmert, Frank 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Sport Vorberatung
07.09.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport) vertagt   
05.10.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport) vertagt   
07.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport (Sport) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Vorberatung
06.10.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) vertagt   
24.11.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
13.12.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Gebührenfreie Angebote für ehrenamtliche Vereine  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, nicht nur für kommerzielle Anbieter von Sportangeboten die öffentlichen Grünanlagen zu öffnen sondern auch und vorrangig für gemeinnützige Vereine.

 

Hierbei ist darauf zu achten, dass nicht nach dem Windhundprinzip die zur Verfügung stehenden Kontingente vergeben werden, sondern vorrangig die Bedarfe ehrenamtlicher Vereine abgedeckt werden

 

und u.a. ist zu prüfen,

 

ob, analog zur Sondernutzungsgebührenverordnung des Landes Berlin, für Angebote z.B. von Sportvereinen oder anderen Vereinen ohne Gewinnerzielungsabsicht eine verringerte Gebühr zu entrichten ist und/oder

 

ob, analog zur Sportanlagennutzungsverordnung des Landes Berlin, die Flächen für Sportangebote von Vereinen kostenlos überlassen werden können.

 

Begründung:

 

Friedrichshain-Kreuzberg ist der Bezirk mit den geringsten Sportflächen berlinweit aber auch andere Vereine suchen händeringend Freiflächen. Es muss im öffentlichen Interesse liegen die gemeinschaftlichen Strukturen der Vereinslandschaft zu stärken und wenn der Bezirk sich genötigt sieht, die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen für kommerzielle Sportangebote zu öffnen, sollte die BVV der Reform des Grünanlagengesetzes Rechnung tragen und den politischen Schwerpunkt darauf legen, dass vorrangig nicht-kommerzielle Veranstaltungen auf den ausgewiesenen Flächen der Grün- und Erholungsanlagen stattfinden können.

 

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz, Ausschuss für Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 

UGK 24.11.2022 | Änderung durch Antragsteller

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, sofern Flächen in Grünanlagen für sportliche, parkverträgliche Angebote zur Verfügung gestellt werden, diese vorrangig an gemeinnützige Vereine zu vergeben statt an kommerzielle Anbieter.

 

Dabei ist u.a. ist zu prüfen,

ob, analog zur Sondernutzungsgebührenverordnung des Landes Berlin, für Angebote z.B. von Sportvereinen oder anderen Vereinen ohne Gewinnerzielungsabsicht eine verringerte Gebühr zu entrichten ist und/oder

 

ob, analog zur Sportanlagennutzungsverordnung des Landes Berlin, die Flächen für Sportangebote von Vereinen kostenlos überlassen werden können.

 

 

PHIRW 13.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 14.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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