Drucksache - DS/0303/VI  

 
 
Betreff: Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Heihsel Dr., Marlene 
Drucksache-Art:AntragBeschluss Überweisung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management Vorberatung
06.09.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) vertagt   
08.11.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) vertagt   
06.12.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) gegenstandslos     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_digitale Sitzungen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird unter Einbezug des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg beauftragt, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat umgehend aktiv eine gesetzliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen bezüglich digitaler und hybrider Sitzungsformen einzufordern und voranzutreiben.

Im Konkreten soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass digitale und hybride Sitzungen der BVV, der Ausschüsse, sowie sonstiger Gremien der BVV und der Fraktionen prinzipiell möglich sind. Rein digitale Sitzungen der BVV, der Ausschüsse und Gremien sollen dabei nur im Ermessen des Ältestenrates beziehungsweise der Ausschussvorsitzenden in Absprache mit den Ausschussmitgliedern zulässig sein.

Die Bezirksverordnetenversammlung ist, nachdem das Bezirksamt die Aufforderung zur Gesetzesänderung an das Berliner Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat gerichtet hat, in Kenntnis zu setzen. Mindestens alle zwei Monate wird über den aktuellen Sachstand berichtet.

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beabsichtigt anschließend, die hybride Sitzungsform der BVV (BVV-Sitzungen, Ausschusssitzungen, Gremiensitzungen, Fraktionssitzungen) als einen festen Bestandteil in ihre Geschäftsordnung zu verankern.  

Begründung: 

hrend der Pandemie tagten die Bezirksverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse und Gremien rein digital. Durch die Gesetzesinitiative des Abgeordnetenhauses von Berlin waren digitale Sitzungen nach § 8a BezVwG für „außergewöhnliche Notlagen“glich.  Nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes endet somit auch die „außergewöhnliche Notlage“. Damit einhergehend fehlt die rechtliche Grundlage für hybride und digitale Sitzungen, auch wenn diese in den Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen bereits Bestandteil sind. Die hybride Tagungsform bietet einen entscheidenden Vorteil für die Verordneten und Gremienmitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung: sie ermöglicht und fördert aktiv die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie.

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management, Vorstand, Ausschuss für Petitionen, Beteiligung und Geschäftsordnung (federführend)

 

 

Verwalt 06.12.2022

Drucksache aufgegangen in DS/0303-01/VI

Stammbaum:
DS/0303/VI   Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen   FDP   Beschluss Überweisung
DS/0303-01/VI   Keinen Schritt zurück machen – digitale Sitzungen der BVV weiterhin ermöglichen   FDP   Beschluss Überweisung
 
 

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