Drucksache - DS/0287/VI  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung effizient(er) steuern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. gibt es aus Sicht des Bezirksamts irgendwelche Hemmnisse, die gegen die Umsetzung der im Mai 2022 durch den Senat angekündigte Erhöhung der Parkgebühren auf die gesetzliche Höchstsumme in den Parkraumbewirtschaftungszonen unseres Bezirks sprechen?
  2. Wie lang wird die Umsetzung des Senatsbeschlusses in unseren Parkraumbewirtschaftungszonen dauern?
  3. Wird die Anpassung auf die Höchstsumme in all unseren Parkraumbewirtschaftungszonen vorgenommen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                       

Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen,

Ordnung und Umwelt    

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

  1. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts irgendwelche Hemmnisse, die gegen die Umsetzung der im Mai 2022 durch den Senat angekündigte Erhöhung der Parkgebühren auf die gesetzliche Höchstsumme in den Parkraumbewirtschaftungszonen unseres Bezirks sprechen?

 

Soweit nach bzw. bei Inkrafttreten des neuen Gebührenrahmens

ausreichend Vorlauf für entsprechende administrative Anpassungen verbleibt, sind keine Hemmnisse erkennbar. Es wird jedoch zu bedenken sein, dass beispielsweise Beschilderungen und Programmierungen der Parkscheinautomaten zu ändern sein werden. Dies wird auch Kosten verursachen. IEs besteht jedoch bereits aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung ein Interesse des Bezirks daran, die Erhöhung der Gebühren alsbald umzusetzen.

 

  1. Wie lang wird die Umsetzung des Senatsbeschlusses in unseren Parkraumbewirtschaftungszonen dauern?

 

An der Umsetzung müssen nicht nur das Ordnungsamt und das Straßen- und Grünflächenamt/ Straßenverkehrsbehörde selbst mitwirken, sondern auch die Hersteller der Parkscheinautomaten und die mit der Bewirtschaftung beauftragten Firmen. Es ist davon auszugehen, dass einige Wochen dafür aufgewendet werden müssen. Sofern rechtzeitig eine verbindliche Information über das exakte Datum des Inkrafttretens der neuen Gebührenregelung vorliegt, können die Vorbereitungen vorab erfolgen, so dass die Umsetzung idealerweise sofort bei Inkrafttreten stattfinden kann.

 

  1. Wird die Anpassung auf die Höchstsumme in all unseren Parkraumbewirtschaftungszonen vorgenommen?

 

 Dieser Sachverhalt wurde zum heutigen Stand noch nicht verwaltungsintern abschließend diskutiert.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold

 

 
 

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