Drucksache - DS/0286/VI
Angesichts des wieder aufkeimenden Tourismus in unserem dichtbesiedelten Bezirk in Zeiten einer Klimakrise frage ich das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Das „Leitbild und der Aktionsplan für einen nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus in Friedrichshain – Kreuzberg“ wurden vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie (2019/2020) in einem umfangreichen und partizipativen Prozess gemeinsam mit den touristischen Akteur*innen aus unterschiedlichen Bereichen erarbeitet und abgestimmt. Im März 2021 wurde es im Bezirksamt beschlossen und der BVV zur Kenntnis gegeben.
Auf der Grundlage dieses „Leitbildes und Aktionsplans“ wurden Projekte vorbereitet und gemeinsam mit den touristischen Akteuren 2021/2022 umgesetzt:
1. Stadtverträglicher Tourismus fair.kiez- Erweiterung auf andere Bezirke: Sensibilisierungskampagne „fair.kiez“ mit der Botschaft an die Gäste für einen stadtverträglichen Tourismus und den fairen Umgangs miteinander
2. Mehrweg im Bezirk FK - Hotspots- Rund um die Admiralbrücke und dem Boxhagener Platz: verstärkte Nutzung bzw. auf eine Umstellung von Einweg- auf Mehrwegbehältnissen bei Anbietern und Konsumenten hinzuwirken
3. Inklusive E-Bike Tour durch Kreuzberg-Friedrichshain: zur Verfügung stehende E -Mobilitäts-Angebote für Gäste noch besser nutzen
4. U-Bahn Werbekampagne "Vom Hotspot zum Kultspot": Besucherstrom-Entzerrung und klimafreundliche Entdeckungsreise
5. Info-Point für Berliner Bezirke TK, Li, NK, FK Besucherstrom-Entzerrung und Sensibilisierung der Gäste für stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus
Weitere Maßnahmen zum Thema stadtverträglicher und nachhaltiger Tourismus sind zum Thema Müll und Lärm geplant. Die aktuellen Projekt werden auch auf der Internetseite www.fairkiez.berlin sichtbar gemacht. Während und nach der Corona-Pandemie haben sich in fast allen Bereichen des Lebens, fundamentale Veränderungen ergeben. Mit einem bezirksübergreifenden Projekt zur „Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise“ unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ haben 2020/2021 acht bezirkliche Wirtschaftsförderungen auf die aktuelle Lage reagiert. Zielstellung war es, die Folgen der Pandemie für die lokale Wirtschaft auch unter den Prämissen der Stadtverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Aspekten der zunehmenden Digitalisierung genauer zu betrachten.
Nach einer Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen wurden potenziellen Maßnahmenvorschläge für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen für die Zeit nach der Corona-Pandemie vorgelegt. Nach einer Befragung der Unternehmen in den Bezirken stellte sich prioritär das Handlungsfeld Arbeitskräftegewinnung und – sicherung heraus. Ein Folgeprojekt „Berlin Reloaded II“ zum Thema Fachkräfte“ ist in Vorbereitung.
Die Wirtschaftsförderung FK initiierte Ende 2021das Projekt „Aktivierungsoffensive Ausbildung- der effektive Weg zu engagierten Nachwuchskräften“ 2022/2023, durchgeführt vom Friedrichshain - Kreuzberger Unternehmerverein (FKU).
Zum Thema Nachhaltigkeit und Stadtverträglichkeit werden seit 2021 den touristischen Akteuren über den TourismusHUB von visitBerlin regelmäßig Online-Veranstaltungen angeboten.
Die Wirtschaftsförderung hat gemeinsam mit dem Expert*innenenteam vor der Coronakrise die Hotspots im Bezirk ermittelt und in Projekten die am stärksten belasteten Gebiete wie den Graefekiez, Wrangelkiez, Boxhagener Kiez und rund um das Ostkreuz intensiv untersucht und einzelne Maßnahmen umgesetzt. Eine Prüfung durch das Stadtplanungsamt hat folgendes ergeben:
Die Grundlage des § 15 der Baunutzungsverordnung (Einschränkung bzw. Versagungen von gastronomischen Einrichtungen) ist nur auf Allgemeine Wohngebiete im Bezirk anwendbar. Im Mischgebiet greift diese Verordnung nicht. Teilbereiche des Boxhagener Platzes wären als solche einzustufen. Allerdings liegt das Problem häufig in der intensiven Nutzung der Außengastronomie. Diese ist aber nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Prüfung und kann nicht mit dem §15 BauNVO gesteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen Clara Herrmann
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