Drucksache - DS/0285/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von BerlinAbt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
über Bezirksverordnetenvorsteher Herr Ahmet Iyidirli (SPD)
über Bezirksverordnetenversammlung
Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/0285/VI – Einbürgerungen ohne Hinnahme der Mehrstaatlichkeit zur BVV am 29.06.2022
Sehr geehrter Herr Iyidirli,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die abgefragten Daten werden hier statistisch nicht erfasst, daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Entsprechende Informationen könnte nur das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Verfügung stellen.
Siehe Antwort zu 1. Es kann lediglich die Zahl der im Jahr 2021 und im laufenden Jahr eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen ermittelt werden.
2021: 149 Personen bis 30.05.2022: 90 Personen
Die Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) sehen vor der Antragstellung eine Beratung vor. Da bereits mit der Antragstellung Gebühren fällig werden, sollen durch die Beratung die Erfolgsaussichten geklärt und ggf. noch erforderliche Schritte besprochen werden. Das Beratungsgespräch dient auch dazu, die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln. Neben einigen Standard-Unterlagen ist eine Vielzahl von Dokumenten vom Einzelfall abhängig und daher individuell sehr verschieden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne vorherige Beratung die Anträge oft unvollständig eingehen, was zu einem erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung führt. Aus diesem Grund werden die Antragsformulare von den Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden nicht online zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll
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