Drucksache - DS/0280/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStRin Frau Sommer-Wetter i.V.f.d. BezStR Herr Nöll
Vorbemerkung: Ja, irgendjemand muss Herr Nöll ja vertreten, also so gesehen fällt das auf mich und wenn Sie da Nachfragen haben, müssen wir sicherlich schauen, wie wir damit umgehen. Herr Nöll hat Ihre Frage beantwortet und wir haben auch mehrere Zuarbeiten von Florian Schmidt eingeholt.
zu Frage 1: Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung lag bereits mit Schreiben vom 28.09.2021 vor. Die Eigentümer haben das Bezirksamt fristgerecht über den aktuellen Sachstand informiert. Für die Verlängerung der Leerstandsgenehmigung hat lediglich der aktuelle Bauablaufplan gefehlt. Das Stadtentwicklungsamt hat das noch etwas detaillierter ausgeführt. Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes, Bau- und Wohnungsaufsicht ist das Bezirksamt seinen ordnungsbehördlichen Verpflichtungen nachgekommen. Folgende Chronologie soll das verdeutlichen:
Die folgenden Punkte sind im Rahmen dieses Vorgangs durchgeführt worden:
Als allgemeine Hinweise ist hier vermerkt:
zu Frage 2: Das betrifft das 4. OG links und rechts. Vollständig erledigt sind
Teilweise erledigt ist die Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten.
zu Frage 3: Seit dem 24.06.2022 liegt dieses Schreiben vor und Ergänzungen aus Stadtplanungssicht steht hier „nein“. Soweit von mir dazu.
Herr Iyidirli: Sie haben diese Zeitplan aufgezählt, was dort gemacht wurde. In der Beantwortung der Großen Anfrage stand folgendes: „Sachstandsberichte und Baufortschritte wurden fristgerecht zum 28.06.2021, 28.09.2021 und 30.12.2021 eingereicht bzw. nachgewiesen.“ Und Sie haben auch erwähnt, später Sachverständige usw. eingesetzt worden sind. In dem Schreiben, was auch dem Bezirksamt vorliegt, also das Schreiben von Mieter*innen vom 25.11.2021, dort sind alle erdenkbare umfassende Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Jetzt möchte ich gerne mal wissen, was bezirklich in den Quartalsberichten nachgewiesen wurde? Und zweite Nachfrage von mir: Gab es auch Gespräche zwischen den Architekten der Graefestr. 13 und der Stadtplanung zu einem erhaltungsrechtlich genehmigungsfähigen Antrag für dieses Haus?
zu Nachfrage 1 und 2: Ich würde Sie bitten, dass Sie mir die Fragen noch mal aufschreiben oder wir gleichen es ab, was ich aufgeschrieben habe, damit Sie da auch eine richtige Antwort kriegen und ich würde das dann an den Bereich von Florian Schmidt weitergeben, der ja da denke ich der Fachkundigste ist und die Fragen auch entsprechend beantworten kann.
Nachtrag vom 04.07.2022:
zu Nachfrage 1: Folgende Arbeiten wurden durch den vorliegenden Bauablaufplan nachgewiesen:
Dachgeschoss: Holzschutztechnische Instandsetzungen aufgrund von Befall durch Weißen Porenschwamm und Nassfäuleschäden.
Fassade: Die Fassade wurde teilweise eingerüstet.
Wohnungen: In den Wohnungen, außer der Wohnung im 1. OG links und soweit vorhanden, wurden die asbestbelasteten Bodenbeläge entfernt.
zu Nachfrage 2: Ja, im März 2022 hat in der Stadtplanung, Gruppe Erhaltungsgebiete ein Beratungsgespräch mit einem Architekten sowie einem Sachverständigen für Schäden stattgefunden. Dabei wurden verschiedene geplante Maßnahmen hinsichtlich Ihrer erhaltungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit besprochen.
Herr Vollmert: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist zumindest der Besitzer der Immobilie bzw. der Investor jetzt in der Lage, eine neue Bauleitplanung einzureichen bzw. hat bereits abgegeben. Können Sie denn daraus schließen, wann denn nach dieser neuen Planung die Sanierung bzw. Wiederinstandsetzung dieser Wohnungen abgeschlossen sein soll? Oder müssten Sie das auch nochmal im Haus nachfragen?
zu Nachfrage 3: Ja, das müsste ich auch nachfragen. Das geht leider aus den Unterlagen, die ich hier habe, nicht hervor.
Nachtrag vom 04.07.2022:
Zu Nachfrage 3: Laut dem in der Bau- und Wohnungsaufsicht vorliegenden, aktualisierten Bauablaufplan vom 9.6.2022 werden die Maßnahmen am Gesamtobjekt bis Mitte/Ende 2024 abgeschlossen sein. |
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