Drucksache - DS/0279/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach der Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas ressortübergreifend Vorsorge für mögliche Energieknappheit im Bezirk zu treffen. Dazu gehört
Begründung: Nach Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas ist die Energieversorgung in Deutschland in einer kritischen Lage. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg muss einen Beitrag dazu leisten, möglichst viel Energie noch im Sommer 2022 einzusparen. Zudem muss sich der Bezirk darauf vorbereiten, den Betrieb der kommunalen Einrichtungen auch im Falle einer nationalen Energiekrise aufrechterhalten zu können. Die durch Versorgungsengpässe drohenden Auswirkungen auf das Leben in unserem Bezirk sind derart gravierend, dass umgehendes Handeln erforderlich wird.
Begründung der Dringlichkeit: Die Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas erfolgte nach Antragsschluss am 23. Juni 2022 durch das BMWK. Aufgrund der dramatischen Lage kann ein Beschluss der BVV nicht bis nach der Sommerpause warten. Dem Antrag ist daher Dringlichkeit zu geben.
BVV 29.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach der Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas ressortübergreifend Vorsorge für mögliche Energieknappheit im Bezirk zu treffen. Dazu gehört
BVV 30.11.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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