Drucksache - DS/1040/II  

 
 
Betreff: Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales/GesundheitVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2004 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Soziales und Gesundheit Anhörung
13.05.2004    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
22.09.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
03.02.2005    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2005    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

In Fortsetzung der seit Jahren im Bezirk geförderten Behindertenpolitik und als Konsequenz des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003“ (Teilhabe verwirklichen – Gleichstellung durchsetzen – Selbstbestimmung ermöglichen) wird das BA beauftragt:

 

Erstens die jährliche Durchführung einer Sonder BVV mit behindertenpolitischem Thema konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als „Experten in eigener Sache „ einzubeziehen.

 

Zweitens ist der am 3.12.03 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisname vorzulegen. Dies betrifft:

 

1. Präzisierung der aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen im Hinblick auf ihre mögliche 

    Beseitigung. Dazu gehören u.a.:

 

·         Begleitdienste (S.4)

·         Rb-Wohnungen (S.7)

·         Betreute Wohnformen (S.8 und 9)

·         Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)

·         Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaften (S.11)

·         VHS (S.13)

·         Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S.15)

·         Kürzungen der Behindertenhilfe/Unmöglichkeit der Erbringung des   behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S.18)

·         Schwerbehindertenberatung (S.22)

·         Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)

  

2. Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des Maßnahmeplanes „Barrierefreies Friedrichshain“ bis Dezember 2004 ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den BA Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt.

 

3. Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)

 

4. Grundlage der Planung soll – bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben – die „Agenda 22“ aus dem Jahre 2001 sein: „Umsetzung der UN Standardregeln (Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabilities, 1993) auf lokaler und regionaler Ebene. Behindertenpolitische Planungsrichtlinien für kommunale und regionale Behörden.“ (Deutsche Fassung liegt seit Februar 2004 vor)

  

5. Der Plan ist jährlich unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.

 

6. Abschließendes Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das BA muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der BA Bereiche in die Überlegungen einbezogen werden (disability Mainstreaming)

 

Begründung:

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am Ende der Internationalen Dekade der Behinderten (1982-1992) auf der Grundlage der Menschenrechte im Jahr 1993 die 22 UN Standardregeln. Die schwedische Behindertenbewegung erarbeitete auf Grundlage dieser Regeln die „Agenda 22“ und machte die Umsetzung in die europäische Praxis handhabbar. Der im Oktober 2001 vorgelegte Leitfaden wurde vom European Disability Forum (EDF) autorisiert und wendet sich an Politiker, Behörden und Behindertenorganisationen, die gemeinsam als gleichberechtigte Partner an der Gestaltung mit denselben Entfaltungsmöglichkeiten für alle Bürger mitwirken sollen.

Der ehemalige Bezirk Friedrichshain gehörte zu den ersten Bezirken in Berlin, die diesen Weg konsequent gegangen sind. Bereits seit 1990 wurde systemantisch an der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit einem Handicap gearbeitet. Dazu gehörte in nicht unerheblichem Maße der auf der Grundlage einer präzisen Bestandserhebung von allen BA Abteilungen erarbeitete Maßnahmeplan „Barrierefreies Friedrichshain“. Seit der Fusion mit dem Bezirk Kreuzberg ist viel Zeit vergangen und noch immer fehlt ein behindertenpolitischer Plan für den Gesamtbezirk. Die „Agenda 22“ liefert dafür nicht nur die Instrumentarien, sondern impliziert die Einbeziehung behinderter Menschen als „Experten in eigener Sache“ auf allen Handlungsebenen. Dazu gehört nicht zuletzt die Bezirkspolitik. Dazu bietet die jährliche durchzuführende Behinderten BVV ein gutes Podium. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage (DS/1040/II) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin