Drucksache - DS/0221/VI  

 
 
Betreff: Abschaffung des berlinpasses - wie geht’s weiter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Heise, MagnusHeise, Magnus
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg haben aktuell Anspruch auf den Berlinpass?

 

  1. Erfolgte seitens der Bürgerämter eine individuelle und niedrigschwellige, mehrsprachige Benachrichtigung der Berlinpassberechtigten in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Wie lange wird es dauern, bis alle Berechtigten restlos den neuen, den Berlinpass ersetzenden „Berechtigungsnachweis“ erhalten haben?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Nöll

 

zu Frage 1: Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: Zunächst mal ist die Zahl der Anspruchsberechtigten gar nicht so leicht in der Kürze der Zeit zu ermitteln, ich will Ihnen auch deutlich machen, warum: Anspruchsberechtigt sind alle Empfängerinnen und Empfänger von folgenden Leistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeldhilfe zu Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Leistungen nach dem SGB-Unrechtsbereinigungsgesetz.

Wir haben uns jetzt mal bemüht, die Zahlen zumindest annäherungsweise in der zur Verfügung stehenden Zeit darzustellen.

Haushalte, die Wohngeld beziehen, das ist Stand 25.05., sind 39.262 Regelleistungsberechtigte, die SGB II vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg beziehen.

Dann haben wir weiterhin 9.374 Fälle im Sozialamt, d.h. Haushalte, die, wie ich es eben gesagt habe, Grundsicherung etc. beziehen. Das ist allerdings der Stand von Februar 2022. Es ist davon auszugehen, dass seitdem eine erhebliche Anzahl dazugekommen ist. Die Begründung dafür muss ich jetzt, glaube ich, nicht noch mal ausführen, da haben wir an anderer Stelle schon ausreichend drüber gesprochen.

Es gibt da auch gewisse Überschneidungen zwischen den Zahlen. Das ließ sich in der Kürze der Zeit auch nicht bereinigen, aber ich glaube, Sie sehen zumindest mal eine Größenordnung, in der wir uns bewegen und ich glaube, das war auch die Intention Ihrer Frage.

 

zu Frage 2: Da es sich um eine berlinweite Dienstleistung handelt, also nicht wir allein jetzt für die Information zuständig sind, sondern die Öffentlichkeitsarbeit zentral bei der Senatsverwaltung für Inneres und Migration, Arbeit und Soziales liegt,  kann ich das jetzt nicht abschließend beantworten, aber eines ganz deutlich sagen: Ich gehe davon aus, dass wie in der Vergangenheit natürlich auch mehrsprachige Informationsmaterialien vorliegen werden.

 

zu Frage 3: Ich gehe davon aus, dass alle Berechtigten bis zum 01. Juli 2022 den sog. Berechtigungsnachweis erhalten und damit auch weiterhin die bestehenden Vergünstigungen wie z.B. das Berlin-Ticket-S nutzen können. Die Berliner Bürgerämter sind ja ab dem 01. Juli 22 nicht mehr zuständig. Der Versand der Berechtigungsnachweise soll aber bei Leistungsbeantragung zukünftig automatisch dann erfolgen.

Da möchte ich hinzufügen, da in meiner Verantwortung hier im Bezirksamt sowohl das Bürgeramt wie das Sozialamt liegt und ich jetzt auch über die kommunale Trägerschaft durchaus mit dem Jobcenter rede, werden wir natürlich versuchen, wenn es jetzt dort irgendwelche Hakeleien gibt, die mit unseren Möglichkeiten auf Bezirksebene auszugleichen.

Das erst einmal dazu - vielen Dank.

 

Herr Heise: Ja, vielen Dank Herr Stadtrat für die Beantwortung. Mich würde noch interessieren: Den entsprechenden Pressemitteilungen und anderen Informationen des Berliner Senates war zu entnehmen, dass es über den 01. Juli hinaus zunächst eine Übergangsregelung geben soll, nach der der Berlin-Pass zunächst weiter gilt, bis eine endgültige Versorgung mit dem neuen Berechtigungsnachweis stattgefunden hat.

Wie lange ist denn diese Übergangsregelung vorgesehen?

 

zu Nachfrage 1: Das habe ich jetzt nicht präsent. Ich weiß auch nur, dass es diese Übergangsregelung gibt. Diese Information hat mich erreicht. Ich gehe davon aus aber zumindest, bis die Organisation des lückenlosen Übergangs soweit ist. Ich glaube auch nicht, dass man das fest an einer Monatszahl machen kann, allerdings ist davon auszugehen, dass das innerhalb der ersten ein bis drei Monate möglich sein sollte.

 

 

 
 

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