Drucksache - DS/0197/VI  

 
 
Betreff: Einsatz mobiler Fahrradabstellanlagen prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Brugger, Yannick 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Vorberatung
22.06.2022 
Öffentliche Sondersitzung der Ausschüsse für Verkehr und Ordnung (VerO) und für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beratung ff
28.06.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Vorberatung
08.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung (VerO)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.11.2023 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_mobile Fahrradabstellanlagen  
Vorlage zur DS/0197/VI  

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:
 

ALLRIS net Ratsinformation

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Maßnahmen zur

Schaffung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum durch temporäre Abstellanlagen

ergänzt werden können, um den Bedarf nach weiteren Fahrradabstellanlagen schnell und

flexibel decken zu können.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geprüft werden:

 

1. Inwieweit können temporäre Abstellanlagen genutzt werden, um den Bedarf an

Radabstellanlagen bis zur Umsetzung dauerhafter Maßnahmen zu decken?

2. Inwieweit lassen sich temporäre Abstellanlagen in den aktuell vom Bezirksamt in

Zusammenarbeit mit FixMyCity angewandten Radbügel-Meldedialog integrieren?

3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen ist das Platzieren von temporären

Fahrradabstellanlagen durch das Bezirksamt auf öffentlichen KfZ-Stellplätzen zulässig?

4. Inwieweit lassen sich temporäre Fahrradabstellanlagen nutzen, um auf kurzzeitig

gesteigerten Bedarf zu reagieren, beispielsweise im Rahmen öffentlicher

Großveranstaltungen?

 

Das Bezirksamt wird beauftragt die Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30.09.2022

erstmalig über die Umsetzung des Antrags und bis zur abschließenden Umsetzung des Antrags

alle weiteren sechs Monate in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

 

Qualitative Fahrradabstellanlagen verbessern die Bedingungen des Radverkehrs und

ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang zum Verkehrsmittel Fahrrad. Fehlende

Fahrradabstellanlagen führen insbesondere zu wildgeparkten Fahrrädern, welche die

Barrierefreiheit des Fußverkehrs einschränken und Grünflächen beschädigen können. Somit

dienen qualitative Fahrradabstellanlagen ebenfalls dem Fußverkehr und dem Schutz der

Grünflächen.

Das Angebot an Fahrradabstellanlagen in Berlin soll gemäß Berliner Mobilitätsgesetz an den

vorhandenen Bedarf angepasst werden. Dabei soll neben dem derzeitigen auch der zu

erwartende Bedarf berücksichtigt werden (§ 47 Absatz 1 MobG Bln). Seit 2019 können

Bürger*innen über einen digitalen Meldedialog des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg in

Zusammenarbeit mit FixMyBerlin melden, wo sie im Bezirk Fahrradstellplätze benötigen. Über

diesen Meldedialog sind bereits über 9.000 Fahrradbügel aus über 1.200 Meldungen

eingegangen. Es besteht also ein hoher Bedarf nach weiteren Fahrradabstellanlagen im Bezirk.

Inzwischen konnten mithilfe des Meldedialoges bereits über 2.000 neue Fahrradbügel für 4.000

Fahrräder geschaffen werden (SA/045/VI). Um den Bedarf in Zukunft noch schneller und

flexibler erfüllen zu können, soll der zwischenzeitliche Einsatz von mobilen

Fahrradabstellanlagen getestet werden, wie er bereits in anderen Städten zum Einsatz kommt.

In Rotterdam werden mobile Fahrradabstellanlagen (sogenannte „Fietsvlonder“) eingesetzt, um

auf von Anwohner*innen gemeldeten Bedarf kurzfristig reagieren zu können. Besteht dieser

Bedarf nach einigen Monaten weiterhin, werden die Fahrradabstellanlagen in dauerhafter Form

verstetigt, die mobilen Abstellanlagen können an anderer Stelle erneut eingesetzt werden

(https://www.riffreporter.de/de/gesellschaft/umbau-der-stadt-radverkehr-fussverkehr-rotterdam-klimaresilient-verkehrswende).

 

 

BVV 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

 

PHIRW 28.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Maßnahmen zur

Schaffung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum durch temporäre Abstellanlagen

ergänzt werden können, um den Bedarf nach weiteren Fahrradabstellanlagen schnell und

flexibel decken zu können.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geprüft werden:

 

1. Inwieweit können temporäre Abstellanlagen genutzt werden, um den Bedarf an

Radabstellanlagen bis zur Umsetzung dauerhafter Maßnahmen zu decken?

2. Inwieweit lassen sich temporäre Abstellanlagen in den aktuell vom Bezirksamt in

Zusammenarbeit mit FixMyCity angewandten Radbügel-Meldedialog integrieren?

3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen ist das Platzieren von temporären

Fahrradabstellanlagen durch das Bezirksamt auf öffentlichen KfZ-Stellplätzen zulässig?

4. Inwieweit lassen sich temporäre Fahrradabstellanlagen nutzen, um auf kurzzeitig

gesteigerten Bedarf zu reagieren, beispielsweise im Rahmen öffentlicher

Großveranstaltungen?

 

Das Bezirksamt wird beauftragt die Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30.09.2022

erstmalig über die Umsetzung des Antrags und bis zur abschließenden Umsetzung des Antrags

alle weiteren sechs Monate in Kenntnis zu setzen.

 

 

BVV 29.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Maßnahmen zur

Schaffung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum durch temporäre Abstellanlagen

ergänzt werden können, um den Bedarf nach weiteren Fahrradabstellanlagen schnell und

flexibel decken zu können.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geprüft werden:

 

1. Inwieweit können temporäre Abstellanlagen genutzt werden, um den Bedarf an

Radabstellanlagen bis zur Umsetzung dauerhafter Maßnahmen zu decken?

2. Inwieweit lassen sich temporäre Abstellanlagen in den aktuell vom Bezirksamt in

Zusammenarbeit mit FixMyCity angewandten Radbügel-Meldedialog integrieren?

3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen ist das Platzieren von temporären

Fahrradabstellanlagen durch das Bezirksamt auf öffentlichen KfZ-Stellplätzen zulässig?

4. Inwieweit lassen sich temporäre Fahrradabstellanlagen nutzen, um auf kurzzeitig

gesteigerten Bedarf zu reagieren, beispielsweise im Rahmen öffentlicher

Großveranstaltungen?

 

Das Bezirksamt wird beauftragt die Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30.09.2022

erstmalig über die Umsetzung des Antrags und bis zur abschließenden Umsetzung des Antrags

alle weiteren sechs Monate in Kenntnis zu setzen.

 

 

BVV 18.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Verkehr und Ordnung

 

 

VerkehrOrd 08.11.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.11.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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