Drucksache - DS/0173/VI  

 
 
Betreff: Planungsstand der Sportentwicklungsplanung des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welcher Phase befindet sich die Sportentwicklungsplanung?
  2. Welche Organisation ist mit der Erarbeitung des Sportentwicklungsplan betraut wurden?
  3. Welche Kriterien werden im Sportentwicklungsplan erfasst?

 

 

  

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                         

Abt. Schule, Sport und Facility Management

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

 

  1. In welcher Phase befindet sich die Sportentwicklungsplanung?

 

Der Bezirk wird im Monat Juli 2022 die Ausschreibung zur Erstellung eines integrierten Sportentwicklungsplans veranlassen. Die Mittel zur Beauftragung eines begleitenden Instituts/ Garten-Landschafts-Architekturbüros in Höhe von max. 100.000 € pro Bezirk stellt die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport zur Verfügung. Diese Mittel unterliegen jedoch aktuell der vorläufigen Haushaltswirtschaft und stehen erst nach Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers über den Doppelhaushalt 2022/23 zur Verfügung.

Die im Vorfeld notwendige ausführliche Bestandsanalyse aller bezirklichen Sportanlagen konnte bereits im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen werden.

 

  1. Welche Organisation ist mit der Erarbeitung des Sportentwicklungsplan betraut worden?

 

Verantwortlich (federführend) für die Aufstellung einer bezirklichen Sportentwicklungsplanung und zukunftsorientierten Entwicklung der Sporträume ist das Schul- und Sportamt Fachbereich Sport- in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Sportentwicklung und Sportförderung sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die sich aus der Verfassung von Berlin und dem Sportförderungsgesetz ergeben. Die Einbindung der Sportentwicklung in die Entwicklung eines Gesamtsystems Stadt bedeutet, dass für die Erarbeitung einer Sportentwicklungsplanung nicht nur das für Sport zuständige Amt, sondern eine ganze Reihe weiterer Ressorts mit den Zuständigkeiten für Stadtentwicklung, Natur- und Grünflächen, Bildung oder Gesundheit wichtig sind, da neben den im Fachvermögen Schule und Sport befindlichen Sportanlagen alle in anderen öffentlichen Fachvermögen befindlichen, für Sport und Bewegung relevanten Orte und Flächen in die Planung einzubeziehen sind.  Nur mit einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe kann man diesem Anspruch gerecht werden. Für den Prozess einer Sportentwicklungsplanung ist eine Kernarbeitsgruppe notwendig, in der die oben genannten Ressorts als dauerhafte Mitglieder einbezogen sind. Wahlweise sollten je nach Bedarf und Thema weitere Akteure hinzugezogen werden. Im Mai 2022 wird es die erste Anlaufbesprechung mit der Senatsverwaltung geben. In diesem Termin geht es um einen gemeinsamen Austausch, der mögliche Ziele, Prioritäten und Wünsche des Bezirks festlegen soll.

Befragungen von wichtigen institutionellen Sportanbietern, wie z.B. Sportvereinen und Schulen, müssen erfolgen. Für die Einschätzung von Sport- und Bewegungsbedarfen sonstiger Gemeinbedarfseinrichtungen können, bei zu vertiefenden Standorten, weitere vereinfachte Befragungen von Kindertagesstätten, Jugendfreizeit- und Senioreneinrichtungen, Familien- und Nachbarschaftszentren, erforderlich sein. Da die Qualität der Ergebnisse eines Sportentwicklungsplans unmittelbar auch von der Akzeptanz der Ergebnisse bei den Nutzer_innen abhängt, sind auch öffentliche Diskussionsforen bzw. Dialogveranstaltungen vorgesehen. Es wird empfohlen, die Beteiligungen während der Analyse, in der Phase der Konzeptentwicklungen und nach Vorliegen der wesentlichen Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung einzuplanen. Vorgesehen sind Vorstellungs- und Abstimmungstermine mit den beteiligten Fachämtern/ -verwaltungen (Senat / Bezirk), sowie zwei Vorstellungs- und Abstimmungstermine mit politischen Gremien (Sportausschuss, BVV). Daneben ist es wünschenswert, eine Online-Beteiligung durchzuführen, um wichtige Erkenntnisse von allen Bevölkerungsgruppen über das Geschehen, die Nachfrage und Vorschläge zu Sport- und Bewegung, insbesondere im öffentlichen Raum und in der Natur, zu erlangen.

Geplant sind drei Dialogveranstaltungen mit allen am Planungsprozess Beteiligten (Fachämter, Sportvereine, Bezirkssportbund, ggf. Landessportbund, BVV, Sportausschuss und interessierte Öffentlichkeit). Dies wird in der Leistungs-beschreibung entsprechend formuliert und Bestandteil des Vertrages mit dem ausgewählten Auftragnehmenden sein. Erwartet wird eine integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung unter aktiver Beteiligung aus Verwaltung, Politik und Sport. Auch eine Schlusspräsentation ist vorgesehen. Der Auftragnehmende muss im Prozessverlauf regelmäßige Steuergruppensitzungen einplanen, leiten und moderieren sowie dem Auftraggebenden zur abschließenden Berichterstattung vor dem Sportausschuss und der Bezirksverordnetenversammlung zuarbeiten.

 

 

  1. Welche Kriterien werden im Sportentwicklungsplan erfasst?

 

Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, zum gesellschaftlichen und sozialen Miteinander, und hat damit eine große Bedeutung für die Attraktivität und Lebensqualität unserer Stadt. Für die künftige Entwicklung des Berliner Sports ist

insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Veränderungen in Sport und Gesellschaft ein Orientierungsrahmen notwendig, mit dem auf neue Herausforderungen reagiert und der Sport effizient im Sinne der zu entwickelnden Zielsetzungen gefördert werden kann. Aufgabe einer Sportentwicklungsplanung ist es, diesen Orientierungsrahmen zu erarbeiten. Die Dynamik des gesellschaftlichen Wandels hat tiefgreifende Veränderungen auch in der Welt des Sports mit sich gebracht. Augenfällig ist dies z.B. an der Entwicklung der Sportarten selbst. Zugleich hat die Bedeutung von Sport und Bewegung enorm zugenommen. Dies bezieht sich sowohl auf das „aktive“ Sport- und Bewegungsverhalten einer immer älter werdenden Bevölkerung, als auch auf das „Sport erleben“ bei großen internationalen Wettkämpfen oder Sportevents, die werbewirksame Aushängeschilder für unsere Stadt sind.

 

Die Sportentwicklungsplanung soll u.a.  folgende Prämissen beachten:

Die Veränderungen im Sportverhalten der Bevölkerung erfordern ein Nachdenken über die künftige Entwicklung der traditionellen Sportanlagen, insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Neben einem quantitativen Ausbau der Infrastruktur in unterversorgten Bereichen wird diese Bestandsentwicklung verschiedene Aspekte stärker als in früheren Zeiten berücksichtigen, z.B. ökologische Standards wie Senkung des Wasser- und Energieverbrauches, inklusive Gestaltung und inklusive Nutzung der Sportinfrastruktur, geschlechtergerechter Zugang zur Sportinfrastruktur und zu Sportangeboten. Auch wenn noch der eine oder andere Neubaustandort erforderlich sein wird, so ist die Bestandsentwicklung aufgrund der Flächenknappheit für neue Sportanlagen die größte Herausforderung der bezirklichen Sportentwicklung. Die Sportentwicklungsplanung ist die Erarbeitung eines strukturierten Handlungskonzeptes, mit dessen Hilfe die Sportpolitik und die Sportförderung auf zentrale Herausforderungen zielgerichtet reagieren können.

Die Sportentwicklungsplanung muss sich schwerpunktmäßig mit vier Themenfeldern Sportengagement, Organisationsformen, Sporträumen und Finanzierung und Förderung des Sports auseinandersetzen.

Der Sportentwicklungsplan soll u.a. die umfassenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und Einwohnerzahl, das veränderte Sport- und Bewegungsverhalten, die Entwicklungen im Sport- und Bildungssystem berücksichtigen. Wesentliches Ziel ist die qualitative und quantitative Verbesserung der Flächenangebote für Sport und Bewegung im Bezirk. Der zu erarbeitende Fachplan soll mittels festgelegter Ziele und einem Maßnahmenplan diese Verbesserung vorantreiben. Der Fachplan ist die Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den Bezirk. Ein Beschluss des Bezirksamts wird angestrebt, natürlich auch die Befassung der BVV mit dem Thema, sowohl während des Prozesses der Erstellung, als auch zum Abschluss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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