Drucksache - DS/0007/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung der Mehrheit der Friedrichshain-Kreuzberger*innen respektieren - Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" jetzt umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Heck, Werner
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
04.11.2021 
Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Am 26. September 2021 haben 59,1% der Wähler*innen in Berlin insgesamt 1.035.950 Berliner*innen r die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: in 10 von 12 Stadtbezirken lag das »JA« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Friedrichshain-Kreuzberg lag die Zustimmung bei 75,34%.

 

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Friedrichshain-Kreuzberg, die mit der überwältigenden Mehrheit von 75,34% für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Friedrichshain-Kreuzberg den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden. Eine entsprechende Verpflichtung soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung formuliert werden.

 

Als BVV Friedrichshain-Kreuzberg chten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine einzusetzende Expert*innenkommission darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Berliner*innen an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rendite gegenüber.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin