Drucksache - DS/0007/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Am 26. September 2021 haben 59,1% der Wähler*innen in Berlin – insgesamt 1.035.950 Berliner*innen – für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: in 10 von 12 Stadtbezirken lag das »JA« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Friedrichshain-Kreuzberg lag die Zustimmung bei 75,34%.
Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Friedrichshain-Kreuzberg, die mit der überwältigenden Mehrheit von 75,34% für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Friedrichshain-Kreuzberg den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden. Eine entsprechende Verpflichtung soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung formuliert werden.
Als BVV Friedrichshain-Kreuzberg möchten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine einzusetzende Expert*innenkommission darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen.
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Berliner*innen an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rendite gegenüber.
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