Drucksache - DS/2165/V  

 
 
Betreff: Der alte Tierpfleger muss bleiben – und das Bezirksamt sich bewegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUSitzungsleitung
Verfasser:Husein, TimurHeck, Werner
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE/SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.06.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dass im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft ein Vertrag mit dem (bald) ehemaligen Tierpfleger des Tiergeheges im Viktoriapark unverzüglich abgeschlossen wird. Der Vertrag beinhaltet die Beschäftigung des Tierpflegers als Tierpfleger im Tiergehege im Viktoriapark und ist mindestens als Geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgestaltet.

 

 

Begründung:

 

Der jetzige Tierpfleger arbeitet seit Jahren länger im Tiergehege als sein Arbeitsvertrag es vorsieht. Ohne seine Arbeit wäre das Tiergehege längst geschlossen. Beispielhaft sei erwähnt, dass er auch zu Weihnachten und zu Silvester den Tieren im Tiergehege zur Seite steht und sie pflegt.

 

Leider muss der Tierpfleger ab dem 15.07.2021 in den Ruhestand.

 

Das Bezirksamt sollte dem PHI-Ausschuss bis zur Sitzung am 15. Juni 2021 mitteilen, ob und welche Beschäftigungsmöglichkeiten es für den (bald) ehemaligen Tierpfleger im Tiergehege geben könnte.

 

Das Bezirksamt hatte drei Monate Zeit gehabt, um dem PHI zu berichten. Das Bezirksamt konnte auf der gestrigen Sitzung jedoch nichts berichten.

 

Daher ist es erforderlich, umgehend zu handeln und einen Vertrag mit dem Tierpfleger abzuschließen. 

 

 

BVV 16.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dass im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft ein Vertrag mit dem (bald) ehemaligen Tierpfleger des Tiergeheges im Viktoriapark unverzüglich abgeschlossen wird. Der Vertrag beinhaltet die Beschäftigung des Tierpflegers als Tierpfleger im Tiergehege im Viktoriapark und ist mindestens als Geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgestaltet.

 

 
 

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