Drucksache - DS/2107/V  

 
 
Betreff: EA147 - Erweiterung der Fußgänger*innenzone am Lausitzer Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.05.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welchen Erkenntnissen beruht die Aussage in der Vorlage Drucksache DS/1712/V: „r den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind diese Flächen entbehrlich, da an diesen Straßenzügen bis auf den Lausitzer Platz wenig bis gar keine Wohnbebauung angebunden sind.“
     
  2. Wie ist aus Sicht des Bezirksamtes die Aussage, dass „an diesen Straßenzügen bis auf den Lausitzer Platz wenig bis gar keine Wohnbebauung angebunden sind“ mit der Aussage „Der Lausitzer Platz befindet sich einem hochverdichteten urbanen Raum* vereinbar?
     
  3. Welche Konzepte liegen vor, um die insgesamt ca. 100 entfallenen Parkplätze zu ersetzen, um ein Ausweichen der parkenden Fahrzeuge in die umliegenden Straßenzüge zu vermeiden sowie die umliegenden Straßen (insbes. Muskauer Straße als Kopfsteinpflasterstraße) vor Umgehungsverkehr zu bewahren.
     
  4. Auf welcher nachprüfbaren Datenbasis beruht die Aussage in den FAQ: „Die Regeln des bislang dort geltenden verkehrsberuhigten Bereichs wurden bisher von Kfz-Fahrer*innen konsequent missachtet, sodass weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig wurden.“
     
  5. Wie erklären Sie dem Anwohner mit einem durchschnittlichen Einkommen und keinen verfügbaren miet- oder kaufbaren Stellplätzen im Umfeld des Lausitzer Platzes, der u.U. beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist, die Aussage in den FAQ, dass bei Nutzung privater Kfz das Mieten oder Kaufen eines privaten dazugehörigen Stellplatzes üblich wird.

 

 

*) Zur Erläuterung: In den FAQ wird ausgeführt: „Der Lausitzer Platz befindet sich einem hochverdichteten urbanen Raum mit einer Unterversorgung an Grün-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Daher ist unbebauter, öffentlicher Raum zu kostbar, um ihn in bisherigen Größenordnungen für das private Abstellen und Lagern von Kraftfahrzeugen zu verwenden. Wie in anderen Metropolen wird sich die Tendenz dahingehend entwickeln, dass bei Nutzung privater Kfz das Mieten oder Kaufen eines privaten dazugehörigen Stellplatzes üblich wird.“
 

 

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Die Erkenntnisse beruhen auf Gutachten und Bewertung des Straßen- und Grünflächenamtes zu den besagten Örtlichkeiten.

 

zu Frage 2: Ein hoch verdichteter urbaner Raum steht nicht im Widerspruch zur Parknotwendigkeit von Autos. Am Lausitzer Platz steht zum Beispiel ein großes Kirchengebäude. Wir haben da auch ein Schulgebäude, was sehr wohl zu einer Verdichtung auch beiträgt.

 

zu Frage 3: Es gibt keinen Anspruch auf Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenland. Der zur Verfügung stehende Raum gehört allen Bürger*innen, eine Privilegierung, Einzelner ist gesetzlich auch nicht vorgesehen. Der zur Verfügung stehende Platz reicht an vielen Stellen in der Innenstadt nicht aus, um alle Verkehrsbedürfnisse vollumfänglich zu befriedigen, daher ist die Minimierung von privatem, motorisiertem Individualverkehr Ziel der bezirklichen Verkehrspolitik. Im Zuge der Einrichtung der Fußnger*innenzone erfolgt eine Evaluation, in der überprüft wird, ob Umgehungsverkehre entstanden sind.

 

zu Frage 4: Die Aussage beruht auf Überprüfung des eingesetzten Personals aus dem Bezirksamt sowie aufgrund einer erheblichen Beschwerdelage durch Bewohner*innen im Kiez.

 

zu Frage 5: Wer auf ein Auto dringend angewiesen ist, kann dies weiter benutzen und bei dringendem Grund auch die Fußnger*innenzone mit Ausnahmegenehmigung befahren. Bei vorliegender Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte ist das Parken auf dem Platz ebenfalls möglich.

 

 

 
 

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