Auszug - Sachstand East Side Gallery im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zielstellung der B-Pläne 2-4 VE und V-74
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Herr
Pempel informiert, dass er diesen TOP aufgrund des aktuellen Anlasses in die
Tagesordnung aufgenommen hat. Herr Alavi (Vorsitzender der Künstlerinitiative
East Side Gallery) hat eine einstweilige Verfügung beantragt um die Öffnung der
East Side Gallery (geplant im Zuge des Baus der Anschutz-Arena) zu verhindern.
Das Gericht hat denkmalrechtliche Bedenken zurückgewiesen, jetzt erfolgt jedoch
noch eine urheberrechtliche Prüfung. Verwunderlich ist, dass Herr Alavi seit
Jahren in mehreren Gremien mitgearbeitet hat, die sich mit der Öffnung der
Gallery beschäftigt haben und zu keiner Zeit Bedenken geäußert hat. Herr Alavi
wurde von Herrn Pempel zur heutigen Sitzung eingeladen, hat sich jedoch nicht
bei Herrn Pempel gemeldet. Rücksprachen mit der Obersten Denkmalbehörde und dem
Landesdenkmalamt haben ergeben, dass alle Verfahrensschritte auf der Grundlage
der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sind und der Künstlerverein an allen
Prozessen direkt beteiligt wurde. Herr Dr.
Schulz gibt ebenfalls einige Erläuterungen und betont, dass das BA von der
Vorgehensweise des Herrn Alavi etwas irritiert ist, da auch das BA mehrfach mit
Herrn Alavi die Planungen besprochen hat. Da Herr Alavi eine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat, dass er die Informationen über die Öffnung der East
Side Gallery erst über die Presse erhalten habe, zieht das BA in Erwägung,
gegen diese falsche eidesstattliche Erklärung vorzugehen. Herr
Murphy, der von Herrn Pempel ebenfalls eingeladen wurde, gibt Erläuterungen zu
den Ereignissen aus seiner Sicht. Er ist gleichfalls befremdet über die
Vorgehensweise von Herrn Alavi, da auch er zahlreiche Male mit ihm persönlich
alle erforderlichen Maßnahmen besprochen und keine Einwände erhalten hat. Zum aktuellen
Sachstand kann Herr Murphy berichten, dass mit den Arbeiten begonnen werden
kann, sobald die Genehmigung zur Asbestsanierung erteilt ist. Das Statement von
Herrn Murphy wurde dem Ausschussvorsitzenden schriftlich übergeben und ist bei
ihm durch die Ausschussmitglieder einzusehen. Herr
Pempel stellt aus der Sicht der Tätigkeit des Ausschusses fest, dass die
Handlungsweise von Herrn Alavi unverständlich ist, da dieser auch in der
Ausschusssitzung am 16.05.2002 zur beabsichtigten Öffnung der East Side Gallery
und dem Umgang mit den herauszulösenden Bildsegmenten keine Einwände
hervorgebracht hat. Dies ist auch nicht in der Folgezeit der Fall gewesen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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