Auszug - Stand Umsetzung Reinigungsmaßnahmen
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Frau
Klebba informiert, dass die Vorgaben zur Häufigkeit der Durchführung von
Reinigungsmaßnehmen umgesetzt werden. Schmutzabweisende Matten in den
Eingangsbereichen liegen zu 90 %. Derzeit werden die Messungen zur
Innenluftraumqualität durchgeführt. Die Ergebnissen sollen Ende April vorliegen
und werden dann extern ausgewertet. Die Schulleitungen wurden wiederholt
aufgefordert, zu melden, wenn Reinigungsleistungen nicht oder nur mangelhaft
erbracht wurden. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, z. B.
mit Geldeinbehalt. In einem Fall wurde bereits eine Kündigung des
Reinigungsvertrages angedacht. Frau Klebba weist noch einmal nachdrücklich
darauf hin, dass die Kontrollpflicht bei den Schulen liegt. Solange seitens der
Schulen keine Beschwerden vorliegen, ist das Bezirksamt nicht handlungsfähig. Es
erfolgt eine ausführliche kontroverse Aussprache, in der auch Herr Schmid noch
einmal ausdrücklich darauf hinweist, dass die fehlende Mängelanzeige durch die
Schulen u. a. verantwortlich für den derzeitigen Zustand ist. Frau
Fortwengel bemängelt, dass die Ausschreibung der Reinigungsleistungen an
Schulen nicht auf Grundlage der DIN-Norm vorgenommen wurde und der derzeitige
Zustand an den Schulen aus Sicht der Eltern nicht länger hingenommen werden
kann. In diesem Zusammenhang verweist sie auf einen Bericht des TV-Magazins
Frontal21 (siehe Anlage des Protokolls). Frau Kern
weist darauf hin, dass die Schulen signalisieren, dass die Reinigungsleistungen
völlig unzureichend sind und die Schulgebäude zunehmend verschmutzen. Frau
Belicke informiert, dass mehr Reinigungsleistungen aufgrund des schmalen
Budgets nicht machbar sind. Dann müsste man den entsprechenden Titel zu Lasten
eines anderen aufstocken. Weiterhin erklärt sich Frau Belicke bereit, die
Aussagen der DIN-Norm in Bezug auf Reinigungsvorschriften aufzuarbeiten. Dies
wird aber noch nicht bis zur nächsten Sitzung möglich sein. Herr
Hehmke schlägt vor, dieses Thema noch einmal im Juni auf die Tagesordnung zu
setzen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die Ergebnisse der
Feinstaubuntersuchung vorliegen. Frau Kern
wird dem Ausschuss die ihr vorliegenden Unterlagen zu Beschwerden an der
Lenau-Schule zuleiten. Frau Belicke wird gebeten, den Ausschuss über
vorliegende Mängelmeldungen aus den Schulen zu informieren. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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