Auszug - Erstellung einer Statistik zur Wohnkostenübernahme bei Alg II - Empfängern
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Herr
Henke wird zur Umsetzbarkeit der Datenerhebung befragt. Er teilt mit, dass die
Software diese Daten nicht erfasst, sondern eine manuelle Erhebung notwendig
ist. Ab
Bescheid haben die AlgII – Empfänger/-innen 6 Monate Zeit, die Kosten zu
senken (durch Umzug aber auch durch Untervermietung). Bisher gab es keinen
Umzug im Bezirk aufgrund dieser Regelung. Die
Mitglieder des Ausschusses geben einstimmig folgende Beschlussempfehlung an die
BVV: Das BA wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen) monatlich darüber informiert werden, wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren und wie viele umziehen müssen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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