Auszug - Studie "Barrierefreies Friedrichshain-Kreuzberg" (Studie des Projekt-Seminars "Behinderungen in der Stadt" der HU) Gast : Herr Dr. Schulz
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Bezirksstadtrat
Herr Dr. Schulz informiert über die
Rechtslage und die technischen Möglichkeiten der Herstellung von
Barrierefreiheit. ·
Der
Schwerpunkt der Studie liegt bei Einrichtungen des Einzelhandels (Bezirksamt
als Genehmigungsbehörde) und öffentlichen Einrichtungen (Bezirksamt als
Genehmigungsbehörde und als Betreiber) ·
Seit
1999 liegt die Zuständigkeit der Durchsetzung der Barrierefreiheit im
Einzelhandel beim Wirtschaftsamt. Bei einem Nutzer/-innenwechsel in der
Gastronomie ist die/der Nachnutzer/-in zu Umbauten zur Erreichung von
Barrierefreiheit verpflichtet, so weit diese wirtschaftlich zumutbar sind. Die
Bauaufsicht ist dann bauordnungsrechtlich zuständig. ·
In
vielen Fällen sind Maßnahmen baulich oder architektonisch bedingt nicht möglich. Z.B. darf eine Rampe max. 6%
Steigung haben, würde also daher fast immer zu weit in den Bürgersteig
hineinragen. Es gibt einen hohen Altbaubestand gerade in den Straßen mit vielen
Einzelhandelsgeschäften. ·
Die
Bezirksverwaltung hat noch nicht das Optimale getan, um Barrierefreiheit in
ihren Gebäuden zu erreichen. Hier sollte die Studie herangezogen werden, um die
Missstände zu beseitigen und auch die darin enthaltenen Finanzierungshinweise
sollten genutzt werden. ·
Selbst
wenn es baurechtlich einen Bestandsschutz gibt, so besteht doch darüber hinaus
die politische Selbstverpflichtung, Barrierefreiheit zu ermöglichen. ·
Der
Bericht der Beauftragten für behinderte Menschen (DS(1040/II), der für Mai 2005
angekündigt war, wird nachgeliefert. Nach langer Erkrankung ist Frau Weber erst
seit kurzem wieder im Dienst. Es wird
über den Antrag – DS/1879/II – abgestimmt: 1 Ja – Stimme 9
Nein – Stimmen 1 Enthaltung Es ergeht
die Beschlussempfehlung an die BVV, den Antrag abzulehnen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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