Auszug - Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2006/2007  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 3
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Für die Ausschusssitzung am 18

Für die Ausschusssitzung am 18.08.2005 wird ausschließlich das Thema Haushaltsplanentwurf 2006/2007 auf die Tagesordnung gesetzt. Bezirksstadträtin Bauer sagt zu vor diesem Termin einen zusammenfassenden Text über die Veränderungen zu den Vorjahren  zur Verfügung zu stellen, da die Vergleichbarkeit zum vorhergehenden Doppelhaushaltsplan kaum gegeben ist. Es handelt sich diesmal um ein 100%iges Produktsummenbudget, wobei dem Amt für soziale Dienste ein Transferproduktbudget zugewiesen wurde und sich im Bereich Gesundheit erst 2007 diese Änderung ergeben wird.

 

Die Ausschussmitglieder  erhielten vorab Übersichtstabelen über die geplante Zuwendungsbemessung.

 

Bei den Zuwendungsbemessungen  gibt es keine wesentlichen Veränderungen. Es ist weiterhin ein Ärgernis, dass die Finanzmittel nicht ausreichen, um qualitativ hochwertige Arbeit zu gewährleisten. Neu ist, dass es sich diesmal um eine Festbetragsfinanzierung statt einer Fehlbedarfsfinanzierung handelt, was die Flexibilität der Träge erhöht.  Allen Trägern wird – gemessen an der Anzahl des Personals - die gleiche Summe für die Lohn- und Finanzbuchhaltung zugewiesen.

Bei der Summe für die Schuldnerberatung werden Nachverhandlungen notwendig werden, da die Mengenerfassung berlinweit nicht einheitlich erfolgte.

 

Fachbereichsleiter, Herr Peter, führt aus und beantwortet Fragen:

 

·          Produktzuweisung ergibt mehr Finanzmittel für Zuwendungen als Kameralistik , so dass die Vorjahresmittel nicht unterschritten werden.

·          Eine Mittelverschiebung erfolgt, weil die Träger der Suppenküche (Sozialverein) und des Kiez - Cafés sich geeinigt haben, das Beratungsangebot ins Kiez – Café zu verlagern.

·          Die Schuldnerberatung nach §16 (2) SGB II ist eine kommunale Aufgabe, die durch die Zuwendungsempfänger/-innen erledigt wird. Es gibt keine zusätzliche Schuldnerberatung des BA.

·          Der Fehlbetrag bei den Schuldnerberatungsstellen von 49.000, - € gegenüber 2005 soll durch die Umwandlung von Personalmitteln in Sachmittel ausgeglichen werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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