Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksstadträtin
Bauer berichtet: ·
Beantwortung
der Frage nach der betraglichen Begrenzung bei der Übernahme von Mietschulden: Eine
Verordnung o. ä., die eine betragliche Höchstgrenze bei Mietschuldenübernahme regelt, gibt es nicht.
Grundsätzlich werden Entscheidungen für oder gegen eine Übernahme von
Mietschulden nicht an der Höhe der Schulden, sondern an anderen Kriterien (z.B.
Lebensumstände, Gründe des Entstehens von Mietschulden, wie sind die
Aussichten, dass die Mieten in Zukunft gezahlt werden?, wie oft haben in der
Vergangenheit Mietschulden bestanden?, ist der Wohnraum angemessen?). Die Höhe
der Mietschulden kann jedoch unter Abwägung aller Fakten in Fällen eine Rolle
spielen, wenn eine Neubeschaffung bzw. Neuausstattung von Wohnraum in keinem
Verhältnis zu der Höhe der Mietschulden steht. ·
Beantwortung
der Frage nach dem Umgang mit eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II: Eheähnliche
Gemeinschaften bilden gemäß § 7 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Gemäß § 11 SGB
II sind sie eine Einsatzgemeinschaft, die bei der Berücksichtigung von
Einkommen nicht anders gestellt werden, als verheiratete Paare. Eine auffällige
Häufung von Trennungen nichtehelicher Partner durch das SGB II ist derzeit im
Job Center Friedrichshain – Kreuzberg nicht erkennbar. Vorliegende
Angaben im Antragsbogen werden grundsätzlich vom Job Center akzeptiert.
Ausnahmen hiervon bilden z. B. Paare, die angeben, in keiner eheähnlichen
Gemeinschaft zu leben, jedoch gemeinsam in einer Einzimmerwohnung wohnen und
die Partnerin erwartet gerade ein Kind von ihrem Partner / Mitbewohner. ·
Am
1.8. 2005 fand das letzte Treffen der Trägervertretung statt. Das Thema Job
Center wird jedoch erst wieder in der Ausschusssitzung am 1.9.2005
intensiviert, in Anwesenheit von Herrn Felisiak oder Herrn Henke. Am 23.8. wird
es das erste Gespräch auf der landesebene geben, ob die Job Center künftig
durch die Kommunen geführt werden sollten? ·
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Stellenzahl für das Job
Center auf 541 Mitarbeiter/-innen erhöht. ·
Ab
15.8.2005 werden 1.900 Maßnahmen im Bezirk bewilligt werden, darunter auch ABM. ·
Es
gibt weiterhin einen Konflikt mit der Agentur über die Kostenpauschalen für 33
Mitarbeiter/-innen, die für die Kosten für Unterkunft zuständig sind. Es ist
nicht einzusehen, dass diese Kosten voll vom BA getragen werden sollen, obwohl
noch nicht alle Stellen besetzt sind. Des weiteren beinhaltet die Pauschale
unangemessene Kostenanteile für Dienstkleidung und Dienstwagen, weil sie nach
einer bundeseinheitlichen Regelung errechnet wurde. ·
Die
Sen Fin ist dem Vorschlag des Modellsozialamtes nicht gefolgt und fordert durch
die Reduzierung der Mengen bei vier Produkten eine drastische
Personalreduzierung. Dies ist nicht vertretbar, da es noch gilt 15.000
Sozialhilfeakten zum Abschluss zu bringen und auch die entsprechenden Räume für
die Mitarbeiter/-innen noch in der KLR enthalten sind. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin