Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 10
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.08.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bezirksstadträtin Bauer berichtet:

Bezirksstadträtin Bauer berichtet:

 

·          Beantwortung der Frage nach der betraglichen Begrenzung bei der Übernahme von Mietschulden:

 

Eine Verordnung o. ä., die eine betragliche Höchstgrenze bei  Mietschuldenübernahme regelt, gibt es nicht. Grundsätzlich werden Entscheidungen für oder gegen eine Übernahme von Mietschulden nicht an der Höhe der Schulden, sondern an anderen Kriterien (z.B. Lebensumstände, Gründe des Entstehens von Mietschulden, wie sind die Aussichten, dass die Mieten in Zukunft gezahlt werden?, wie oft haben in der Vergangenheit Mietschulden bestanden?, ist der Wohnraum angemessen?). Die Höhe der Mietschulden kann jedoch unter Abwägung aller Fakten in Fällen eine Rolle spielen, wenn eine Neubeschaffung bzw. Neuausstattung von Wohnraum in keinem Verhältnis zu der Höhe der Mietschulden steht.

 

 

 

·          Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II:

 

Eheähnliche Gemeinschaften bilden gemäß § 7 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft. Gemäß § 11 SGB II sind sie eine Einsatzgemeinschaft, die bei der Berücksichtigung von Einkommen nicht anders gestellt werden, als verheiratete Paare. Eine auffällige Häufung von Trennungen nichtehelicher Partner durch das SGB II ist derzeit im Job Center Friedrichshain – Kreuzberg nicht erkennbar. Vorliegende Angaben im Antragsbogen werden grundsätzlich vom Job Center akzeptiert. Ausnahmen hiervon bilden z. B. Paare, die angeben, in keiner eheähnlichen Gemeinschaft zu leben, jedoch gemeinsam in einer Einzimmerwohnung wohnen und die Partnerin erwartet gerade ein Kind von ihrem Partner / Mitbewohner.

 

 

·          Am 1.8. 2005 fand das letzte Treffen der Trägervertretung statt. Das Thema Job Center wird jedoch erst wieder in der Ausschusssitzung am 1.9.2005 intensiviert, in Anwesenheit von Herrn Felisiak oder Herrn Henke. Am 23.8. wird es das erste Gespräch auf der landesebene geben, ob die Job Center künftig durch die Kommunen geführt werden sollten?

·          Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Stellenzahl für das Job Center auf 541 Mitarbeiter/-innen erhöht.

·          Ab 15.8.2005 werden 1.900 Maßnahmen im Bezirk bewilligt werden, darunter auch ABM.

·          Es gibt weiterhin einen Konflikt mit der Agentur über die Kostenpauschalen für 33 Mitarbeiter/-innen, die für die Kosten für Unterkunft zuständig sind. Es ist nicht einzusehen, dass diese Kosten voll vom BA getragen werden sollen, obwohl noch nicht alle Stellen besetzt sind. Des weiteren beinhaltet die Pauschale unangemessene Kostenanteile für Dienstkleidung und Dienstwagen, weil sie nach einer bundeseinheitlichen Regelung errechnet wurde.

·          Die Sen Fin ist dem Vorschlag des Modellsozialamtes nicht gefolgt und fordert durch die Reduzierung der Mengen bei vier Produkten eine drastische Personalreduzierung. Dies ist nicht vertretbar, da es noch gilt 15.000 Sozialhilfeakten zum Abschluss zu bringen und auch die entsprechenden Räume für die Mitarbeiter/-innen noch in der KLR enthalten sind.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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