Auszug - Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von E-Rollern
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag mit Änderung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Sondernutzungsgebühr für den Betrieb von E-Rollern zu erheben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr sollte 100 Euro pro Jahr und eingesetztem Fahrzeug nicht unterschreiten. Die Einnahmen aus dieser Sondernutzungsgebühr sollen in Baumpflanzungen und/oder im Personalbereich eingesetzt werden.
Über den Fortschritt dieser Maßnahme ist die Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig, spätestens erstmalig zur letzten Sitzung der BVV vor der Sommerpause 2023, zu informieren. Sollte die Einführung einer Sondernutzungsgebühr auf Bezirksebene nicht möglich sein, soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die zuständige Senatsverwaltung die Sondernutzungsgebühr wie o.g. erhebt - wenn nötig soll dafür die Sondernutzungssatzung geändert werden. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr sollte 100 Euro pro Jahr und eingesetztem Fahrzeug nicht unterschreiten.“ (neu)
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