Auszug - Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von E-Rollern  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (PHIRW)
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0580/VI Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von E-Rollern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSitzungsleitung
Verfasser:Giebel, ThomasHeise, Magnus
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag mit Änderung anzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Sondernutzungsgebühr für den Betrieb von E-Rollern zu erheben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr sollte 100 Euro pro Jahr und eingesetztem Fahrzeug nicht unterschreiten. Die Einnahmen aus dieser Sondernutzungsgebühr sollen in Baumpflanzungen und/oder im Personalbereich eingesetzt werden.

 

Über den Fortschritt dieser Maßnahme ist die Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig, spätestens erstmalig zur letzten Sitzung der BVV vor der Sommerpause 2023, zu informieren.

Sollte die Einführung einer Sondernutzungsgebühr auf Bezirksebene nicht möglich sein, soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die zuständige Senatsverwaltung die Sondernutzungsgebühr wie o.g. erhebt - wenn nötig soll dafür die Sondernutzungssatzung geändert werden. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr sollte 100 Euro pro Jahr und eingesetztem Fahrzeug nicht unterschreiten. (neu)

 

 
 

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