Auszug - Ausnahmegenehmigungen für die private Pflege von Angehörigen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (SAG)
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:29 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kantine
Ort: Yorckstraße 4-11
DS/0658/VI Ausnahmegenehmigungen für die private Pflege von Angehörigen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Mollenhauer-Koch, Tessa 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BezV Mollenhauer-Koch (SPD) stellt ihren Antrag vor.

 

Die Parkkosten für pflegende Angehörige seien deutlich zu hoch. Hier sse eine Möglichkeit gefunden werden, insbesondere auch in Bereichen, in denen Parkzonen aneinander grenzten.

BezV Dr. Pross (Grüne) begrüßt das grundsätzliche Anliegen des Antrages, gibt aber zu bedenken, dass insbesondere die rechtlichen Fragen nicht in diesem Ausschuss beurteilt werdennnten. Er beantragt die Nichtbefassung.

 

BezV Vollmert (SPD) spricht sich gegen eine Nichtbefassung aus. Selbst wenn die rechtlichen Fragen in diesem Ausschuss nicht geklärt werden könnten, sei es sehr wohl notwendig, dass von diesem Ausschuss das eindeutige Signal ausginge, dass eine Umsetzung des Antrages aus sozialpolitischer Sicht dringend notwendig sei.


Pflegende Angehörige, unter denen sich ein übergroßer Anteil an Frauen befinde, seien durch ihre pflegende Tätigkeit sowohl körperlichen Belastungen ausgesetzt, als auch einem finanziellen Risiko. Diese Risiken abzumildern sei dringend notwendig, sodass die Befreiung von Parkgebühren ein wichtiger Baustein sei, über den die BVV beschließen könne.

 

Der Antrag auf Nichtbefassung wird bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss setzt die Beratung fort.

 

BezV Heise (Grüne) erklärt, er habe ebenfalls Bedenken in rechtlicher Hinsicht und könne der notwendigen Beurteilung des Anliegens durch den für Verkehr und Ordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss keinesfalls vorgreifen, obgleich er dem Anliegen des Antrages dem Grunde nach ohne Einschränkungen zustimme.

BezV Mollenhauer-Koch (SPD) interveniert, dass im Bezirk Mitte eine solche Befreiung bereits bestehe, sodass es an der Rechtmäßigkeit wohl keine Zweifel geben dürfte. Es gäbe daher keinen Grund für rechtliche Vorbehalte.

 

BezV Heise (Grüne) führt fortsetzend aus, dass er selbst in den letzten 7 Jahren als pflegender Angehöriger eingebunden war und, hätte er ein Auto gehabt, sich über etwaige Entlastungen sehr wohl auch gefreut hätte. Da es entsprechende Vorhaltungen zuletzt immer wieder gegeben habe, erklärt er, dass seine heutige Zustimmung zum Antrag unter dem Vorbehalt stehe, dass sie eine Zustimmung seiner Kolleg*innen im VerO-Ausschuss keinesfalls vorwegnehmen könne und solle.

BezStR Nöll führt aus, er habe soeben eine Recherche im Internet unternommen und sei auf der zentralen Seite des Landes Berlin auf ein entsprechendes Menü gestoßen, in welchem entsprechende Gästevignetten beantragt werden könnten. Insofern sei das Anliegen des Antrages bereits umgesetzt.

 

BezV Mollenhauer-Koch (SPD) entgegnet, dass sie bei eigener Recherche ein entsprechendes Angebot nicht gefunden habe und nach ihrer Kenntnis die Gästevignetten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seit 2021 abgeschafft seien. Der Antrag sei insofern notwendig.

BD Gülzow (für Grüne) fragt, ob der Ausschuss dem federführenden Ausschuss VerO nicht empfehlen solle, den Antrag nur dann anzunehmen, wenn er umsetzbar und notwendig sei.

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Umsetzung aller Anträge der BVV durch das Bezirksamt ohnehin unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit stehe, sodass etwaige Hindernisse einer abzufassenden Vorlage zur Kenntnisnahme entnommen werden könnten.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Ordnung einstimmig, den Antrag anzunehmen.

 
 

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