Auszug - Einbürgerungen in Friedrichshain-Kreuzberg Gast: Stadtrat Herr Nöll  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation, Migration und Integration (PaMI)
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Partizipation, Migration und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum
 
Wortprotokoll

BezStR Herr ll erläutert die Situation im Bezirk und die Aktivitäten des Landes im Zusammenhang mit der zukünftigen zentralen Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ab dem 1. Januar 2024 durch das Landesamt für Einwanderung (LEA). Genannte Zahlen reicht er zum Protokoll nach.

 

Anschließend werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Alle bis zum 30. Juni 2023 zur Verfügung stehenden Termine im Bezirksamt waren bereits bis Ende März 2023 vergeben. Wenn Anträge/Verfahren bis zum 31. Dezember 2023 im Bezirk nicht abge­schlossen werden können, sind sie an das LEA zu übergeben und es erfolgt keine inhaltliche Bear­beitung durch die Bezirke. Der Aktenübergang soll zwischen dem 1. September und dem 31.12 2023 erfolgen. Die Akten werden digitalisiert und sind über das Fachverfahren abrufbar. Bereits vereinbar­te Termine bleiben bestehen und es können hierzu auch Anträge eingereicht werden.

 

Vorbereitungen beim LEA laufen: Der Mietvertrag für das neue Dienstgebäude wurde unterzeichnet. Die Stellenausschreibungen laufen. Das Fachverfahren ist fortgeschritten. Ein digitales Antragsfor­mu­lar wird voraussichtlich zu Anfang 2023 zur Verfügung stehen.

 

Von den 8 für diese Angelegenheit derzeit noch im BA besetzten Stellen werden 7 zum LEA gehen. Die Abfrage des Landes erfolgte vorbei am Bezirksamt.

 

Auf Nachfrage, warum einzelne Vorgänge bei der Bearbeitung durch das BA so lange gedauert haben, erläutert der Stadtrat, dass er sich einzelne Fälle angeschaut habe und es keine allgemein­ltige Antwort gäbe. Häufig dauert jedoch die Beschaffung von Unterlagen aus Drittstaaten sehr lange.

 

Ebenfalls wurde nach der Möglichkeit von verkürzten Verfahren gefragt. Die Abfragen sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben und über ein verkürztes Verfahren müsste auf Bundesebene entschieden werden.

 

Obwohl bei vielen der Eindruck besteht, dass häufig Ermessenspielräume im LEA zu Ungunsten der Antragstellenden ausgelegt werden, besteht für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen inso­weit Hoffnung, da dieser Bereich im LEA komplett neu aufgebaut wird.

 

 
 

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