Auszug - Barrierefrei ist gut - Inklusiv ist besser
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in der wie folgt geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage sportfachlicher Expertise wie z.B. dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) des Netzwerks für Inklusion und Sport und unter Beteiligung des Behindertensportverbandes sowie des Bezirkssportbundes allgemein verbindliche Standards für Inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.
Ziele sollen sein:
Der BVV ist vierteljährlich zu berichten. |
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