Auszug - Bebauungsplan 2-63 für das Gelände zwischen Züllichauer Straße, Lilienthal Straße, Columbiadamm sowie Golßener Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: - Aufstellung des Bebauungsplans 2-63 Züllichauer Straße - die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Sport (Sport)
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum
DS/0213/VI Bebauungsplan 2-63 für das Gelände zwischen Züllichauer Straße, Lilienthal Straße, Columbiadamm sowie Golßener Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: - Aufstellung des Bebauungsplans 2-63 Züllichauer Straße
- die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Bauen, Planen, Kooperative StadtentwicklungVorsteher Herr Heck, Werner
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
 
Wortprotokoll

Bezirksstadtrat Herr Hehmke stellt die Drucksache kurz vor. Im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens sollen Umweltschutz- und Emissionsschutzbelange vollumfänglich beachtet werden. Das Regenwasserrückhaltebecken soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Dazu müsste auch die Stellungnahme des Umweltamtes abgewartet werden. Im Rahmen des B-Planverfahrens könnten sowohl das Umweltamt als auch das Landesamt für Stadtentwicklung eine Bebauung mit Sportplätzen verhindern. Insofern soll das Areal nach Vorstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Wohnungsbau genutzt werden, entgegen der Haltung im Bezirksamt. Allerdings hat der Bezirk nur so weit das Planungsrecht bis auf Landesebene dieses Recht entzogen wird. Auch eine planerische Limitierung kann durch andere Ämter im Zuge des Planverfahrens stattfinden. Es wurde vor ca. 10 Jahren eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Areals mit Wohnungen durch die DEGEWO in Auftrag gegeben. Im Rahmen des Planverfahrens müssten die Sportflächen an das Biotop angepasst werden. Frau Schurbohm als Vorsitzende der Kolonie am Flughafen begrüßt die Pläne für ein Planverfahren. Denn so könne auch die Kleingartenkolonie endlich Sicherheit bekommen. Frau Lindenbeck und Herr Morsi von der Floating University begrüßten auch die Pläne zur Erstellung eines B-Plans. Sie stellten zudem heraus, dass eine Nutzung des Regenwasserrückhaltebeckens für sportliche Zwecke auch in ihrem Sinne vorstellbar wäre. Herr Hoffmann vom Bezirkssportbund erklärt, dass sich der BSB die Bebauung des Areals mit ungedeckten Sportflächen sehr gut vorstellen kann und das nach Ansicht des BSB ein Drittel des Regenwasserrückhaltebeckens weiterhin für das Regenoberflächenwasser genutzt werden müsste. Auf Nachfrage erklärt Herr Hoffmann, dass sich der Bezirkssportbund eben nicht für Fußballplätze stark mache, sondern für ungedeckte Sportflächen. Allerdings müsste das Biotop auch bei einer Bebauung mit Sportflächen trockengelegt werden, jedoch nicht so weitreichend wie bei einer Wohnungsbebauung. Im Rahmen der Abstimmung wurde der Ausschussvorsitzende darauf aufmerksam gemacht, dass die Meinungsnachfrage bei Herrn Scheermesser nach der Geschäftsordnung nicht zulässig ist und erst recht nicht im Beschlussprotokoll vermerkt werden darf. Dies hat der Ausschussvorsitzende auch bestätigt.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss StadtWohn bei Enthaltung DIE LINKE die Kenntnisnahme.

 
 

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